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Familienplanung

Künstliche Befruchtung - Damit der Kinderwunsch Wirklichkeit wird

Für welche Methoden übernehmen die Krankenkassen die Kosten?
veröffentlicht am 25.01.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Künstliche Befruchtung bei Kinderwunsch  Künstliche Befruchtung bei Kinderwunsch(c) SarahRichterArt / pixabay / CC0
Ganz so einfach ist es nun auch wieder nicht! Wenn der Wunsch, ein gemeinsames Kind zu bekommen, zu einer monate- oder sogar jahrelangen Planung wird, kann das eine enorme Belastung für einen selbst und die Beziehung darstellen. Häufig entscheiden sich die betroffenen Personen dann für eine sogenannte künstliche Befruchtung.

2022-01-25T15:01:00+00:00
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Das Recht darauf erhalten Paare nach einem Jahr erfolgloser Versuche. Um den ersehnten Kinderwunsch auf medizinischem Weg zu erfüllen gibt es verschiedene Methoden. Diese reichen von einer – im Vergleich – einfachen Zyklusbeobachtung oder hormonellen Stimulation bis hin zu einem operativen Eingriff. In diesem Beitrag stellen wir die Intraute Insemination (IUI), die In-vitro-Fertilisation (IVF) und die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) vor.

(c) Stephanie Pratt / pixabay / CC0
In Europa werden pro Jahr etwa 100.000 IVF-Behandlungen (Stand: 2020) durchgeführt. Die Krankenkassen tragen dabei einen Teil der Behandlungskosten. Darüber hinaus gibt es weitere Behandlungsmöglichkeiten, die zum Teil ebenfalls übernommen werden. Das Thema Kinderwunsch ist komplex - und berührt neben medizinischen auch soziale, ethische und rechtliche Fragen.

Gesetzlicher Rahmen für Künstliche Befruchtung

Die Methoden der künstlichen Befruchtung, der sogenannten assistierten Reproduktion (ART) unterliegen gewissen Richtlinien, den „Richtlinien zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der assistierten Reproduktion“. Diese wurden von der Bundesärztekammer, in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer und dem Paul-Ehrlich-Institut erarbeitet und im Jahr 2018 bekanntgegeben.

Das Fachgebiet der Fortpflanzungs- oder Reproduktionsmedizin hat es sich zum Ziel gemacht, unerfüllte Kinderwünsche zu behandeln. es ist ein recht junges fachgebiet - in dem erst seit circa 40 Jahren geforscht wird. Dennoch gint es heute schon viele unterschiedliche Behandlungsmöglichkeiten, welche die fehlenden biologischen Funktionen ausgleichen oder ersetzen können. 

Die konkrete Durchführung einer künstlichen Befruchtung unterliegt einem komplexen juristischem Rahmen. Dieser Rahmen wird unter anderem durch das Verfassungsrecht, dem Embryonenschutzgesetz, dem Sozialrecht und Gewerberecht sowie dem Familienrecht bestimmt. Das wichtigste Gesetz ist dabei vielleicht das Embryonenschutzgesetz (EschG). Dieses wurde erstmals im Jahr 1990 in Kraft gesetzt, um einem möglichen Missbrauch neuer Fortpflanzungstechniken der Reproduktionsmedizin zu vermeiden bzw. begegnen zu können.

Methoden für Kinderwunschbehandlungen

Zum einen gibt es die Intraute Insemination (IUI) in diesem Verfahren geht es eigentlich wie bei einem normalen Zyklus zu, es reift eine Eizelle heran. Die Samenzellen werden über einen Katheter durch den Muttermund (Zervix) in die Gebärmutter eingefügt. Zuvor wird das Sperma aufbereitet. Die Erfolgschancen liegen bei etwa 12 - 15 Prozent.

IVF-verfahren bei Kinderwunsch IVF-verfahren bei Kinderwunsch(c) künstliche Befruchtung (c)Fotolia.com/MP
Zum anderen gibt es die In-vitro-Fertilisation (IVF). Bei diesem Verfahren wird versucht, durch eine hormonelle Stimulation mehr Eiszellen zum Heranreifen zu bekommen. Bis zu 20 Eizellen können im Eierstock heranreifen. Danach werden diese Punktiert, d.h. während einer Narkose wird durch die Gebärmutterwand in den Eierstock gestochen und dort werden die Eizellen aus den Eiblässchen (Follikel) herausgesaugt. Im weiteren Prozess werden Eizellen und Spermien in einer vermengt. Die Erfolgschancen liegen bei ca. 25 – 30 Prozent. Die Lebendgeburtenrate liegt bei 15 -20 Prozent.

Eine weiter Methode ist die Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Die ICSI-Methode stellt eine spezielle IVF-Behandlung dar. Bei diesem Verfahren wird auch wieder nach einer vorherigen hormonellen Stimulation, mehrere Eizellen heranwachsen, welche mittels Punktion aus dem Eierstock herausgenommen werden. Die Samenzellen werden noch am selben Tag mit Hilfe einer Pipette direkt in das Zytoplasma der Eizelle injiziert.

Testikuläre Spermienextraktion (TESE) und Mikrochirurgische Epididymale Spermienaspiration (MESA) sind weitere Methoden der künstlichen Befruchtung. Bei diesen Methoden wird versucht, Samenzellen operativ aus dem Hoden (TESE) oder Nebenhoden (MESA) zu gewinnen. Denn es kann bei Männern vorkommen, dass sich keine Samenzellen in der Samenflüssigkeit befinden, weswegen versucht wird diese direkt aus dem Hoden zu entnehmen. Anschließend wird wie bei der ICSI-Methode vorgegangen und eine künstliche Befruchtung durchgeführt.

Anspruch und Umfang der Kostenübernahme

Die Kinderwunschbehandlung ist nicht nur komplex, sondern vor allem auch teuer. Ein einzelner Behandlungszyklus mit beispielsweise der IVF-Methode kann durchaus bis zu 3.300 Euro kosten. Damit die Krankenkasse die Kosten anteilig übernimmt müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Richtlinien über künstliche Befruchtung sehen vor, dass die Paare miteinander verheiratet sein müssen. Für beide Partner gilt ein Mindestalter von 25 Jahren, um die Behandlungsmethode von einer gesetzlichen Krankenkasse erstattet zu bekommen. Zudem dürfen nur die Ei- und Samenzellen des Partners verwendet werden.

Altersgrenzen
Der Anspruch besteht nicht für weibliche Versicherte, die das 40. Lebensjahr und für männliche Versicherte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben“

 

Die gesetzlichen Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet folgende Behandlungsmethoden für eine künstliche Befruchtung anteilig zu erstatten. Insgesamt können

  • acht Behandlungen mit IUI ohne hormoneller Stimulation und
  • drei IUI mit hormoneller Stimulation in Anspruch genommen werden.
  • Darüber hinaus sind drei Behandlungszyklen mit IVF oder ICSI möglich.

Die Kinderwunschbehandlungen müssen von den gesetzlichen Krankenkassen – bei vorliegendem und genehmigtem Behandlungsplan – zu mindestens 50 Prozent übernommen werden. Eine Krankenkassen übernehmen jedoch – im Rahmen einer freiwilligen Zusatzleistung -  mehr Kosten für die Künstliche Befruchtung als gesetzlich vorgeschrieben. Auch einzelne Bundesländer gewähren Paaren Zuschüsse zwischen 25 und 50 Prozent der Behandlungskosten. 
 

>> Künstliche Befruchtung - Welche Krankenkassen zahlen mehr?

 

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