Hauptregion der Seite anspringen

Mindestlohn

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ist eine festgelegte Lohnuntergrenze, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern wenigstens zahlen müssen. Ziel ist es, faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und Lohndumping zu verhindern. Der Mindestlohn gilt in der Regel für alle volljährigen Beschäftigten in Deutschland – unabhängig von Branche oder Region.

Einführung in Deutschland

Ein allgemeiner gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland erstmals zum 1. Januar 2015 durch das Wirksamwerden des Mindestlohngesetz (MiLoG) eingeführt. Er betrug zuim Zeitpunkt der Einführung 8,50 Euro brutto pro Stunde. Bis ins Jahr 2017 hinein galten für bestimmte Branchen Ausnahmen. Seitdem wurde der Mindestlohn vereinheitlicht und mehrfach angehoben, zuletzt durch politische Beschlüsse oder auf Vorschlag einer unabhängigen Mindestlohnkommission.

Wer bekommt Mindestlohn? 

Der Mindestlohn ist zumeist im so genannten Niedriglohnsektor anzutreffen, also bei Minijobs oder so genannten Midijobs. Zudem wird er häufig in Jobs mit niedriger Qualifikation angewendet, wo angelernte oder ungelernte Arbeitskräfte einfache Hilfstätigkeiten ausüben. Es gibt aber auch qualifizierte Ausbildungsberufe, die in Deutschland traditionell schlecht bezahlt werden, in denen die Arbeitgeber sich zumindest bei Berufsanfängern am Mindestlohn orientieren. Hierzu zählen beispielsweise Köche oder Friseure.   

Höhe und Anpassung des Mindestlohns

Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns wird regelmäßig überprüft und angepasst, um wirtschaftliche Entwicklungen und Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Die Mindestlohnkommission – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft – spricht Empfehlungen für Anpassungen aus. Die Bundesregierung setzt diese Vorschläge in der Regel per Verordnung um.

Historie des Mindestlohns in Deutschland 

  • 1. Januar 2015    8,50 Euro (Einführung) 
  • 1. Januar 2017    8,84 Euro
  • 1. Januar 2019    9,19 Euro
  • 1. Januar 2020    9,35 Euro
  • 1. Januar 2021    9,50 Euro
  • 1. Juli 2021        9,60 Euro
  • 1. Januar 2022    9,82 Euro
  • 1. Juli 2022        10,45 Euro
  • 1. Oktober 2022  12,00 Euro (außerplanmäßige Anpassung)
  • 1. Januar 2024    12,41 Euro
  • 1. Januar 2025    12,82 Euro
  • 1. Januar 2026    13,90 Euro

 

Mindestlohn 2025-2025
Entwicklung des Mindestlohns 2015 - 2025














Ausnahmen vom Mindestlohn

Vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind unter anderem:

  •     Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  •     Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Beschäftigungsbeginn
  •     Praktikantinnen und Praktikanten unter bestimmten Bedingungen
         (z. B. freiwilliges Praktikum unter 3 Monaten oder Pflichtpraktikum im Rahmen der Ausbildung
  •     Menschen, die in Behindertenwerkstätten in Arbeitnehmerähnlichen Verhältnissen arbeiten 

Wirkung und Diskussion

Der Mindestlohn soll insbesondere Geringverdienern ein existenzsicherndes Einkommen ermöglichen. Kritiker führen an, dass ein zu hoher Mindestlohn zu Arbeitsplatzverlusten oder Anreizen für Jugendliche führen kann, auf eine Ausbildung zu verzichten und stattdessen direkt zu arbeiten. Befürworter betonen hingegen die Bedeutung des Mindestlohns für soziale Gerechtigkeit und gegen Armut trotz Arbeit.

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

15263 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.