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Mindestlohn

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ist die gesetzlich festgelegte Lohnuntergrenze, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern mindestens zahlen müssen. Ziel ist es, faire Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und Lohndumping zu verhindern. Der Mindestlohn gilt in der Regel für alle volljährigen Beschäftigten in Deutschland – unabhängig von Branche oder Region.

Einführung in Deutschland

Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland erstmals zum 1. Januar 2015 mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) eingeführt. Er betrug damals 8,50 Euro brutto pro Stunde. Seitdem wurde der Mindestlohn mehrfach angepasst, zuletzt durch politische Beschlüsse oder auf Vorschlag einer unabhängigen Mindestlohnkommission.

Höhe und Anpassung des Mindestlohns

Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns wird regelmäßig überprüft und angepasst, um wirtschaftliche Entwicklungen und Lebenshaltungskosten zu berücksichtigen. Die Mindestlohnkommission – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft – spricht Empfehlungen für Anpassungen aus. Die Bundesregierung setzt diese Vorschläge in der Regel per Verordnung um.

Ausnahmen vom Mindestlohn

Vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind unter anderem:

  •     Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  •     Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Beschäftigungsbeginn
  •     Praktikantinnen und Praktikanten unter bestimmten Bedingungen (z. B. freiwilliges Praktikum unter 3 Monaten oder Pflichtpraktikum im Rahmen der Ausbildung)

Wirkung und Diskussion

Der Mindestlohn soll insbesondere Geringverdienern ein existenzsicherndes Einkommen ermöglichen. Kritiker führen an, dass ein zu hoher Mindestlohn zu Arbeitsplatzverlusten oder Anreizen für Jugendliche führen kann, auf eine Ausbildung zu verzichten und stattdessen direkt zu arbeiten. Befürworter betonen hingegen die Bedeutung des Mindestlohns für soziale Gerechtigkeit und gegen Armut trotz Arbeit.

 

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