Augen

Grauer Star - Symptome und Behandlung

veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Augenkrankheit Grauer StarAugenkrankheit Grauer Star(c) Pixabay / CC0
Der Graue Star (Katarakt) gehört zu den häufigsten Alterserkrankungen. Ab einem Alter von 65 steigt der Anteil der Menschen mit dieser tückischen Augenkrankheit rasant an, der bei schweren verläufen sogar zur Erblindung führen kann. 
 

2023-02-17T14:39:00+00:00

Finden Sie die richtige Krankenkasse

Vergleichen Sie Beiträge und Leistungen und sparen Sie.

Zum Krankenkassenvergleich
Werbung

Der Graue Star (medizinisch Katarakt) bezeichnet eine schleichende Trübung der körpereigenen Augenlinse. Das Sehvermögen der Betroffenen nimmt in der Regel schmerzfrei und schleichend ab. Unbehandelt führt die Trübung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Sehkraft, kann jedoch durch einen Routineeingriff vollständig behoben werden.

Symptome und Arten des Grauen Star

Bild (c) getty Images / Zarina Lukash
Durch die Eintrübung der Augenlinse wird der Lichteinfall auf die Netzhaut gestreut und abgeschwächt. Betroffene beschreiben das Seherlebnis meist als Blick durch einen Nebel, Schleier oder eine verschmutzte Scheibe. Zudem verblassen Farben und Kontraste, während das räumliche Sehen nachlässt.

Je nachdem, in welchem Bereich der Augenlinse die Trübung beginnt, unterscheiden Augenärzte drei Hauptformen:

  • Rindenkatarakt: Die Trübung beginnt in den äußeren Schichten der Linse (Linsenkortex). Neben einer verringerten Sehschärfe führt diese Form vor allem zu einer erhöhten Blendungsempfindlichkeit, beispielsweise beim Autofahren in der Dämmerung oder bei Gegenlicht.
  • Hinterer subkapsulärer Grauer Star: Die Trübung befindet sich direkt unter der hinteren Linsenkapsel. Diese Form tritt häufiger auch bei jüngeren Menschen auf, schreitet oft vergleichsweise rasch voran und führt schon früh zu starker Blendung.
  • Kernkatarakt: Die Trübung betrifft das Zentrum des Linsenkerns. Das Sehvermögen in der Ferne lässt nach, während das Nahsehen (zum Beispiel beim Lesen) vorübergehend stabil bleiben oder sich scheinbar verbessern kann.

Bild (c) Pixabay / CC0
Neben Kurzsichtigkeit kommt es bei Grauem Star häufig auch zu einer geminderten Nachtsicht und einer gesteigerten Lichtempfindlichkeit. Dies können große Risikofaktoren beim Autofahren beziehungsweise im Straßenverkehr sein. Bei der Trübung der Linse wird zudem das räumliche Sehen eingeschränkt. All diese Symptome können aber durch einen operativen Eingriff behoben werden.

Ursachen und Verbreitung der Krankheit

Die mit Abstand häufigste Ursache ist der natürliche Alterungsprozess der Augenlinse (Cataracta senilis). Mit zunehmendem Alter verändert sich die Eiweißstruktur innerhalb der Linse, wodurch ihre Lichtdurchlässigkeit sinkt. Erste Veränderungen können sich ab dem 50. Lebensjahr zeigen; gehäuft tritt der Graue Star zwischen dem 65. und 75. Lebensjahr auf.

Als begünstigende Auslöser des Grauen Star gelten eine Reihe von Erkrankungen, unter anderem    

  • Diabetes: Hohe Blutzuckerwerte und/oder Schwankungen
  • Medikamente: z.B. Kortison
  • Chemo oder Bestrahlungstherapie
  • Speichererkrankungen
  • Alkoholismus
  • Verengung der Halsschlagader
  • Hohe Kurz- oder Weitsichtigkeit
  • Traumata, die das Auge direkt betreffen

Behandlung von Grauem Star

Bild (c) getty Images / Seb_Ra
Grauer Star als Augenerkrankung lässt sich nicht durch Medikamente behandeln. Einige Symptome können mittel- bis langfristig aber mit einer Brille oder Kontaktlinsen behandelt werden. Dies ist jedoch nicht die Regel. In jedem Fall sollte die Diagnose durch einen Augenarzt gestellt werden. Für Katarakt-Patienten gilt eine Operation derzeit als die einzige wirksame Behandlung dieses Leidens. Die Katarakt-Operation ist ein risikoarmer und unkomplizierter Eingriff und damit ein Standardverfahren in Deutschland.

Dabei wird die getrübte Augenlinse durch eine Kunstlinse ersetzt, ein Vorgang, der als Phakoemulsifikation bezeichnet wird. Bei manchen Augenärzten gibt es die alternative Möglichkeit, den Grauen Star mittels eines Lasers zu behandeln. Die Operationen sind ambulant, und die Betroffenen können sich einige Stunden später abholen lassen. Ob und wann eine Operation angemessen ist, hängt davon ab, wie stark die Betroffenen durch die Krankheit im Alltag beeinträchtigt sind, und muss durch einen Facharzt für Augenheilkunde abgeklärt werden.

Ablauf der Operation 

  1. Verflüssigung der alten Linse (Phakoemulsifikation): Über einen mikroskopisch kleinen Schnitt am Rand der Hornhaut wird der getrübte Linsenkern mittels Ultraschall zerkleinert und abgesaugt. Die Kapsel der Linse bleibt als Halterung erhalten.

  2. Einsetzen der Kunstlinse: Anstelle der ursprünglichen Linse wird eine gefaltete Kunstlinse (Intraokularlinse, IOL) in den verbleibenden Kapselsack eingesetzt, wo sie sich von selbst entfaltet und dauerhaft verbleibt.

Kostenübernahme durch die Kasse

Die Operation des Grauen Stars (Katarakt) gehört grundsätzlich zur medizinisch notwendigen Behandlung und wird von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Das Standardverfahren ist die Phakoemulsifikation, bei der die getrübte Linse mithilfe von Ultraschall entfernt und durch eine künstliche Linse ersetzt wird.

Die GKV übernimmt grundsätzlich die medizinisch erforderlichen Leistungen der Kataraktoperation. Dazu gehören unter anderem die notwendigen Voruntersuchungen, die Operation mit dem Standardverfahren der Phakoemulsifikation, die erforderliche Betäubung, die postoperative Nachsorge sowie die Implantation einer Standard-Monofokallinse (Einstärkenlinse).

Eine Monofokallinse ermöglicht in der Regel scharfes Sehen in einem bestimmten Entfernungsbereich. Wird sie beispielsweise auf die Fernsicht ausgerichtet, wird für das Lesen oder andere Tätigkeiten im Nahbereich häufig weiterhin eine Brille benötigt. 

Wünschen Versicherte eine Versorgung, die über die medizinisch notwendige Standardversorgung hinausgeht, können je nach gewählter Leistung Mehrkosten entstehen. Bei bestimmten Sonderlinsen können Versicherte die Mehrkosten für die zusätzliche Linsenversorgung selbst tragen.

Wichtig: Seit dem 1. Juli 2026 gelten bei der Wahl einer medizinisch nicht indizierten Sonderlinse neue Abrechnungsregeln. Die ärztlichen Leistungen für den Eingriff sowie die postoperative Überwachung und Behandlung sind über die bestehenden EBM-Gebührenordnungspositionen abgegolten und dürfen nicht zusätzlich als private (Teil-)Leistung nach der GOÄ berechnet werden. Die vom Versicherten zu tragenden Mehrkosten sollen sich auf die zusätzlichen Kosten der Sonderlinse beziehen.

 

Werbung
Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

16899 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.