Medizinische Fußpflege: Wann zahlt die Krankenkasse?
Podologie beinhaltet weit mehr als Kosmetik und gehört zu den HeilbehandlungenFinden Sie die richtige Krankenkasse
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Medizinische Fußpflege, auch Podologie genannt, wird von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, wenn sie medizinisch notwendig ist und ärztlich verordnet wurde. Voraussetzung sind in der Regel krankhafte Fußveränderungen, zum Beispiel durch Rheuma, Diabetes, Neuropathien oder ein Querschnittsyndrom. Rein kosmetische Fußpflege wird dagegen nicht von der Krankenkasse übernommen.
Wann zahlt die Krankenkasse medizinische Fußpflege?
Die Krankenkasse zahlt für medizinische Fußpflege, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und damit eine ärztlich festgestellte krankhafte Schädigung am Fuß behandelt werden muss. Das betrifft vor allem auf Diagnosen wie das diabetische Fußsyndrom, Fußschäden bei Neuropathien oder Fußschäden bei Querschnittsyndromen zu. Rein kosmetische Fußpflege - im Sinne von Wellnes oder Lifestyle - wird dagegen nicht von der Krankenkasse übernommen. Die ambulante Behandlung erfolgt durch ein ärztliches Rezept. Der zu zahlende Eigenanteil beträgt in der Regel 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro. Das erste Rezept beinhaltet bis zu drei Behandlungen, ein Folgerezept kann auf bis zu sechs Termine ausgestellt werden.
- bei ärztlich verordneter Podologie
- Nein: bei rein kosmetischer Fußpflege oder Pediküre
- Zuzahlung: ab 18 Jahren meist 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung
Was ist medizinische Fußpflege / Podologie?
podologische Behandlung einer medizinschen Fachkraftgeneriert mit GPT-5.2
Die Behandlung beginnt häufig mit einem Fußbad, um die Haut aufzuweichen und zu pflegen. Danach wird der Fuß einmal grundsätzlich auf Auffälligkeiten untersucht, bevor er genauestens auf speziellere Fußprobleme untersucht wird. Das sind etwa krankhafte Veränderungen an Fuß und Nagel wie Entzündungen, Warzen, Hornhaut, Druckstellen, Blasen oder eingewachsene Nägel. Diese Leiden werden dann gezielt behandelt. Hartnäckige Erkrankungen wie etwa Nagelpilz oder eingewachsene Fußnägel können jedoch weitere Termine benötigen. Für die Dauer einer Behandlungssitzung kann man mit 30 bis 40 Minuten rechnen. Die Behandlungen sollten im Abstand von vier bis sechs Wochen durchgeführt werden.
Podologie bei Diabetes
medizinische Fußpflege und Krankenkassen(c) getty Images / Andrey Popov
Kosmetische Fußpflege vs. medizinische Fußpflege
Die kosmetische Fußpflege dient der Pflege und Verschönerung gesunder Füße, beispielsweise durch Nägelkürzen, Hornhautentfernung oder Lackieren der Nägel. Die medizinische Fußpflege (Podologie) hingegen ist eine therapeutische Behandlung von krankhaften Veränderungen an Füßen und Nägeln. Sie wird von speziell ausgebildeten Podologinnen und Podologen durchgeführt und richtet sich insbesondere an Menschen mit Erkrankungen wie Diabetes, Durchblutungsstörungen oder Nervenschäden.
Was kostet medizinische Fußpflege?
podologische Nagelkorrekturspangegeneriert mit GPT-5.2
Voraussetzungen für Kostenübernahme
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für medizinische Fußpflege (Podologie), wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und eine ärztliche Verordnung ausgestellt wurde. Dies ist insbesondere bei bestimmten Erkrankungen wie Diabetes mit diabetischem Fußsyndrom, Nervenschädigungen oder vergleichbaren Risikofaktoren möglich. Die Behandlung muss von einer zugelassenen podologischen Praxis durchgeführt werden.
Fußpflege auf Rezept: So funktioniert es
Wenn bei Ihnen eine medizinische Notwendigkeit besteht, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Verordnung für podologische Behandlung ausstellen. Mit diesem Rezept vereinbaren Sie einen Termin in einer zugelassenen Podologiepraxis. Die Behandlung erfolgt entsprechend der ärztlichen Verordnung und wird bei Vorliegen der Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Gesetzlich Versicherte zahlen in der Regel lediglich die gesetzliche Zuzahlung, sofern keine Befreiung besteht. Bei Fragen zur Verordnungsfähigkeit beraten Sie Ihre Arztpraxis, Ihre Krankenkasse oder Ihre Podologiepraxis gerne.
Zuzahlung: 10 % plus 10 Euro
Bei einer podologischen Behandlung auf ärztliche Verordnung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel den Großteil der Kosten. Versicherte ab 18 Jahren leisten jedoch eine gesetzliche Zuzahlung. Diese beträgt 10 % der Behandlungskosten sowie zusätzlich 10 Euro je Verordnung. Die Zuzahlung wird direkt in der podologischen Praxis entrichtet. Personen mit einer Zuzahlungsbefreiung müssen einen gültigen Befreiungsausweis vorlegen. Privatversicherte erhalten die Kostenübernahme entsprechend ihres individuellen Versicherungstarifs.
Wann wird medizinische Fußpflege angewendet?
Die Füße sind häufig eine Problemzone, der wir wenig Aufmerksamkeit schenken, obwohl wir einen großen Teil unseres Lebens im Stehen oder Gehen verbringen. Erkrankte Füße können unsere Mobilität und unser Wohlbefinden stark beeinflussen. Während "Fußpflege" als Pediküre eher vorbeugende und pflegende Maßnahmen mit einer Portion Wellness beinhaltet, kommt die medizinische Fußpflege dann zum Einsatz, wenn erkrankte Füße intensiverer Behandlungen bedürfen.
verdickte Hornhaut am Fuß(c) em / pixabay
Podologie & Krankenkasse
Was ist Podologie?
Podologie ist die medizinische Fußbehandlung. Podologinnen und Podologen behandeln krankhafte Veränderungen am Fuß, insbesondere bei Menschen mit bestimmten Erkrankungen wie Diabetes, Nervenschäden oder Durchblutungsstörungen.
Die genaue Verordnungsfähigkeit richtet sich nach den aktuellen Heilmittel-Richtlinien.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Podologie?
Wer kann Podologie auf Rezept erhalten?
Wer darf eine podologische Behandlung verordnen?
Muss ich eine Zuzahlung leisten?
Wie viele Behandlungen werden von der Krankenkasse übernommen?
Kann ich auch ohne Rezept zur Podologie gehen?
Ist die kosmetische Fußpflege eine Kassenleistung?
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Wann bekomme ich Fußpflege auf Rezept?
Anwendung bei Fuß- und Nagelpilzerkrankungen
medizinische Fußpflege bei Diabetes(c) Steve Buissinne / pixabay / CC0
Die Diagnose gestaltet sich nicht einfach, da der Pilz selber zunächst unerkannt bleibt und viele seiner Symptome denen anderer Nebenerkrankungen ähneln. Erkennbar wird der Pilz besonders dann, wenn die Nägel sich verdicken, brüchig werden und eine Verfärbung ins gelbliche aufweisen. Unter der Nagelplatte selbst lagert sich krümeliges Material ab. Wenn der Nagelpilz zu erkennen ist, bleibt meist nur noch die langwierige Behandlung. Eine Nagelpilzinfektion ist für Menschen ohne alters- oder krankheitsbedingte Abwehrschwäche nicht unbedingt gefährlich, kann jedoch auch für gesunde Menschen weitere Probleme am infizierten Fuß hervorrufen. Da der Nagelpilz so infektiös ist, besteht zudem stets die Gefahr andere Menschen im Umfeld mit anzustecken.
Sollte Nagelpilz erkannt werden, lohnt eine Beratung sich also auf alle Fälle, um zunächst die Risiken und Behandlungsmöglichkeiten zu klären. Bei einem milden Fall wird der Nagel zunächst mit einem speziellen Nagellack lokal behandelt. Dieser Nagellack muss ein- bis zweimal wöchentlich aufgetragen werden und wirkt anti-mykotisch. Zusätzlich kann auf die befallenen Nägel eine Salbe mit Harnstoff aufgetragen werden, der die Nägel aufweicht und das Abtragen des befallenen Nagels erleichtert. Dies muss so lange geschehen, bis ein neuer, nicht infizierter Nagel nachgewachsen ist. Da sich die Nägel an einem Fuß auch wieder gegenseitig infizieren können, ist bei der Behandlung viel Disziplin und Geduld gefordert. Auch ist zu empfehlen, gleichzeitig nach Fußpilz Ausschau zu halten, da der Erreger für Fuß- und Nagelpilz identisch ist. Dadurch soll verhindert werden, dass man sich durch Fußpilz wieder mit Nagelpilz infiziert, und umgekehrt. Nagelpilz kann zusätzlich noch durch die orale Einnahme eines Präparats mit dem Wirkstoff Terbinafin behandelt werden, dieses muss über einen Zeitraum von mehreren Monaten eingenommen werden. Da dieses Präparat jedoch die Leber schädigen und zu Magen-Darm-Beschwerden führen kann, ist Terbinafin verschreibungspflichtig - ein weiterer Grund zunächst einen Podologen oder einen Arzt zu konsultieren.
Einfacher als die Behandlung eines bereits befallenen Fußes ist die Vorsorge: Hier kann es schon beträchtlich helfen, in öffentlichen, feucht-warmen Räumen Badelatschen zu tragen, auch in Hotels sollte man grundsätzlich nie barfuß unterwegs sein. Die eigenen Füße sollten auch stets so trocken wie möglich gehalten werden, sorgfältiges Abtrocknen nach dem duschen oder bei regennassen Füßen ist wichtig, vor allem zwischen den Zehen. Nasse Socken sollten so schnell wie möglich ausgewechselt werden, täglich frische Socken sind zu empfehlen. Schuhe sollten regelmäßig gewechselt und ausgelüftet werden. Auf eventuelle Rötungen und schuppige Hautstellen sollte geachtet werden, auch ein starker, anhaltender und wiederkehrender Juckreiz kann ein Indiz sein.
medizinische Fußpflege bei Nagelpilz(c) getty Images / robertprzybysz
Mobile Fußpflege
Fußpflege muss heute nicht mehr nur vor Ort stattfinden. Gerade bei Erkrankungen der Füße ist das Aufsuchen einer Praxis mit Aufwand und Schmerzen verbunden, vor allem, da die podologischen Behandlungen in einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden sollten. Der Zwang einer ambulanten Behandlung kann dann abschrecken. Daher gibt es neben den klassischen Praxen immer mehr Angebote für mobile Fußpflege, also Podologen, die die Behandlungen bei den Patienten zu Hause durchführen. Dies durchbricht einen Teufelskreis von Fußkrankheiten die Gehprobleme hervorrufen, die nicht behandelt werden, da die Gehprobleme einen Praxisbesuch erschweren. Mittlerweile lassen sich Angebote für mobile Fußpflege in ganz Deutschland finden.
Ausbildung in der medizinischen Fußpflege
Für eine Ausbildung im Bereich der medizinischen Fußpflege existiert die Berufsbezeichnung Podologe / Podologin als Gesundheitsfachberuf. Die Ausbildung zum Podologen ist recht jung, der Beruf wurde erst im Jahr 2002 geschaffen, um eben die medizinischen Fachkräfte von der kosmetischen Fußpflege abzugrenzen. Die Grundvoraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist ein Realschulabschluss, doch auch ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener, zweijähriger Berufsausbildung ermöglicht die Ausbildung. Als Ausbildungsstätten dienen private, aber staatlich anerkannte Berufsfachschulen und die entsprechenden Ausbildungsbetriebe. Weitere Kriterien können von den individuellen Ausbildungsstätten abhängen.
Theoretische Ausbildung
Mobile Fußpflegegeneriert mit GPT 5-2
Praktische Ausbildung
Im praktischen Teil lernen die Auszubildenden schnell in engem Kontakt mit Patienten und deren Füßen. So sollen sie darin geschult werden, pathologische Veränderungen zu erkennen, Behandlungsmethoden praxisorientiert zu erlernen und theoretisches Wissen aktiv anzuwenden. Gleichzeitig kommt es so frühzeitig zu einem Einblick in die berufliche Routine und den sozialen Aspekt des Podologen, bei dem der korrekte Umgang mit Patienten eine große Rolle spielt. Gerade, da es bei medizinischen Fußbehandlungen keine Betäubungen gibt, müssen Auszubildende früh lernen, mit Rücksicht auf die individuellen Schmerztoleranzgrenzen ihrer Patienten zu arbeiten. Auch soll in der praktischen Anwendungen früh das nötige Hygieneverständnis, manuelles Geschick und medizinische Sorgfalt erlangt werden, elementare Faktoren die bei der Patientenbehandlung und der Arbeit mit medizinischen Arbeitsgeräten.
Eine Ausbildung zum Podologen kann in Vollzeit oder Teilzeit abgeschlossen werden. Die Dauer beträgt, in Teilzeit vier, Jahre. Der Abschluss wird mit dem Bestehen einer staatlichen Prüfung erlangt. Während dieser Zeit erhält der Auszubildende keine Ausbildungsvergütung, da es sich um eine schulische Ausbildung handelt. Zusätzlich kann es zu Aufnahmegebühren, Schulgeld und Prüfungsgebühren kommen. Eine Art Fernstudium oder Fußpflege-Fernkurs bietet sich aufgrund des hohen Praxisanteils der Ausbildung nicht an, auch gibt es in Deutschland keinen akademischen Grad in der Podologie.
