Gesundheit

Medizinische Fußpflege: Wann zahlt die Krankenkasse?

Podologie beinhaltet weit mehr als Kosmetik und gehört zu den Heilbehandlungen
veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

medizinische Fußpflege und Krankenkassen medizinische Fußpflege und Krankenkassen(c) getty Images / Andrey Popov
Im Unterschied zur Pediküre behandeln medizinisch ausgebildete Podologen erkrankte oder geschädigte Fußpartien. Medizinische Fußpflege ist aber auch eine Form der Prävention. Bei bestimmten Diagnosen übernehmen die Krankenkassen die Kosten für podologische Behandlungen.
 

2026-04-28T14:55:00+02:00

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Medizinische Fußpflege, auch Podologie genannt, wird von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, wenn sie medizinisch notwendig ist und ärztlich verordnet wurde. Voraussetzung sind in der Regel krankhafte Fußveränderungen, zum Beispiel durch Rheuma, Diabetes, Neuropathien oder ein Querschnittsyndrom. Rein kosmetische Fußpflege wird dagegen nicht von der Krankenkasse übernommen.


Wann zahlt die Krankenkasse medizinische Fußpflege?

Die Krankenkasse zahlt für medizinische Fußpflege, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt und damit eine ärztlich festgestellte krankhafte Schädigung am Fuß behandelt werden muss. Das betrifft vor allem auf Diagnosen wie das diabetische Fußsyndrom, Fußschäden bei Neuropathien oder Fußschäden bei Querschnittsyndromen zu. Rein kosmetische Fußpflege - im Sinne von Wellnes oder Lifestyle - wird dagegen nicht von der Krankenkasse übernommen. Die ambulante Behandlung erfolgt durch ein ärztliches Rezept. Der zu zahlende Eigenanteil beträgt in der Regel 10 Prozent der Behandlungskosten plus 10 Euro. Das erste Rezept beinhaltet bis zu drei Behandlungen, ein Folgerezept kann auf bis zu sechs Termine ausgestellt werden. 

Die Krankenkasse zahlt med. Fußpflege
  • bei ärztlich verordneter Podologie
  • Nein: bei rein kosmetischer Fußpflege oder Pediküre
  • Zuzahlung: ab 18 Jahren meist 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung

Was ist medizinische Fußpflege / Podologie?

podologische Behandlung einer medizinschen Fachkraft podologische Behandlung einer medizinschen Fachkraftgeneriert mit GPT-5.2
Medizinische Fußpflege beziehungsweise Podologie ist eine professionelle medizinisch intendierte Fußbehandlung. Sie umfasst die fachgerechte Behandlung von Fuß- und Nagelproblemen sowie die vorbeugende Pflege bei Menschen mit gesundheitlichen Risiken. Typische Anwendungsfelder sind Durchblutungsstörungen oder Nervenschäden, die Behandlung pathologisch verdickter Hornhaut, Behandlung von Erkrankungen der FußnägelHauterkrankungen oder Fehlstellung von Zehen.Ziel ist es, Beschwerden zu lindern, Komplikationen vorzubeugen und die Fußgesundheit langfristig zu erhalten.

Die Behandlung beginnt häufig mit einem Fußbad, um die Haut aufzuweichen und zu pflegen. Danach wird der Fuß einmal grundsätzlich auf Auffälligkeiten untersucht, bevor er genauestens auf speziellere Fußprobleme untersucht wird. Das sind etwa krankhafte Veränderungen an Fuß und Nagel wie Entzündungen, Warzen, Hornhaut, Druckstellen, Blasen oder eingewachsene Nägel. Diese Leiden werden dann gezielt behandelt. Hartnäckige Erkrankungen wie etwa Nagelpilz oder eingewachsene Fußnägel können jedoch weitere Termine benötigen. Für die Dauer einer Behandlungssitzung kann man mit 30 bis 40 Minuten rechnen. Die Behandlungen sollten im Abstand von vier bis sechs Wochen durchgeführt werden. 

Podologie bei Diabetes

medizinische Fußpflege und Krankenkassen medizinische Fußpflege und Krankenkassen(c) getty Images / Andrey Popov
Diabetes kann die Durchblutung und das Schmerzempfinden in den Füßen beeinträchtigen. Zwischen Diabetes und Fußkrankheiten besteht also ein direkter Zusammenhang. Dadurch bleiben kleine Verletzungen, Druckstellen oder Hautveränderungen oft unbemerkt und können sich zu schwerwiegenden Problemen entwickeln. Besonders gefährlich sind die Symptome in Kombination. Dies führt zur erhöhten Anfälligkeit für Fußleiden bei Diabetikern, weshalb diese der Fußpflege besondere Aufmerksamkeit beimessen sollten. Die medizinische Fußpflege spielt daher eine wichtige Rolle bei der Vorbeugung von Komplikationen. Aus diesem Grund wird beispielsweise eine podologische Komplexbehandlung für Diabetiker auch von der Krankenkasse übernommen. Sie umfasst die fachgerechte Pflege von Nägeln, Haut und Druckstellen sowie die frühzeitige Erkennung möglicher Risiken. Regelmäßige Behandlungen tragen dazu bei, die Fußgesundheit zu erhalten und das Risiko von Entzündungen oder Wunden zu verringern. Für Menschen mit Diabetes ist eine professionelle medizinische Fußpflege also ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsvorsorge und Lebensqualität.

Kosmetische Fußpflege vs. medizinische Fußpflege

Die kosmetische Fußpflege dient der Pflege und Verschönerung gesunder Füße, beispielsweise durch Nägelkürzen, Hornhautentfernung oder Lackieren der Nägel. Die medizinische Fußpflege (Podologie) hingegen ist eine therapeutische Behandlung von krankhaften Veränderungen an Füßen und Nägeln. Sie wird von speziell ausgebildeten Podologinnen und Podologen durchgeführt und richtet sich insbesondere an Menschen mit Erkrankungen wie Diabetes, Durchblutungsstörungen oder Nervenschäden.

Was kostet medizinische Fußpflege?

podologische Nagelkorrekturspange podologische Nagelkorrekturspangegeneriert mit GPT-5.2
Die Kosten für eine medizinische Fußpflege (Podologie) hängen von der Art der Behandlung und dem individuellen Aufwand ab. Als Privatleistung kostet eine podologische Komplexbehandlung häufig zwischen 40 und 60 Euro pro Termin. Spezielle Behandlungen, wie die Versorgung eingewachsener Nägel oder Nagelkorrekturspangen, können zusätzliche Kosten verursachen.

Voraussetzungen für Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für medizinische Fußpflege (Podologie), wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und eine ärztliche Verordnung ausgestellt wurde. Dies ist insbesondere bei bestimmten Erkrankungen wie Diabetes mit diabetischem Fußsyndrom, Nervenschädigungen oder vergleichbaren Risikofaktoren möglich. Die Behandlung muss von einer zugelassenen podologischen Praxis durchgeführt werden. 

Fußpflege auf Rezept: So funktioniert es

Wenn bei Ihnen eine medizinische Notwendigkeit besteht, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Verordnung für podologische Behandlung ausstellen. Mit diesem Rezept vereinbaren Sie einen Termin in einer zugelassenen Podologiepraxis. Die Behandlung erfolgt entsprechend der ärztlichen Verordnung und wird bei Vorliegen der Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Gesetzlich Versicherte zahlen in der Regel lediglich die gesetzliche Zuzahlung, sofern keine Befreiung besteht. Bei Fragen zur Verordnungsfähigkeit beraten Sie Ihre Arztpraxis, Ihre Krankenkasse oder Ihre Podologiepraxis gerne.

Zuzahlung: 10 % plus 10 Euro

Bei einer podologischen Behandlung auf ärztliche Verordnung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel den Großteil der Kosten. Versicherte ab 18 Jahren leisten jedoch eine gesetzliche Zuzahlung. Diese beträgt 10 % der Behandlungskosten sowie zusätzlich 10 Euro je Verordnung. Die Zuzahlung wird direkt in der podologischen Praxis entrichtet. Personen mit einer Zuzahlungsbefreiung müssen einen gültigen Befreiungsausweis vorlegen. Privatversicherte erhalten die Kostenübernahme entsprechend ihres individuellen Versicherungstarifs.

Wann wird medizinische Fußpflege angewendet?

Die Füße sind häufig eine Problemzone, der wir wenig Aufmerksamkeit schenken, obwohl wir einen großen Teil unseres Lebens im Stehen oder Gehen verbringen. Erkrankte Füße können unsere Mobilität und unser Wohlbefinden stark beeinflussen. Während "Fußpflege" als Pediküre eher vorbeugende und pflegende Maßnahmen mit einer Portion Wellness beinhaltet, kommt die medizinische Fußpflege dann zum Einsatz, wenn erkrankte Füße intensiverer Behandlungen bedürfen.

verdickte Hornhaut am Fuß verdickte Hornhaut am Fuß(c) em / pixabay
Bei krankhaften Veränderungen von Fußhaut oder Nägeln lindern podologische Behandlungen Beschwerden und können weitere Schäden am Fuß verhindern. Doch nicht nur Nagelpilz und Hühneraugen beschäftigen die Podologen. Fußleiden können auch Begleiterscheinungen chronischer Erkrankungen wie Rheuma oder Diabetes sein und müssen dementsprechend auch medizinisch behandelt werden. Häufige Anwendungsbereiche podologischer Therapie sind etwa die Behandlung pathologisch verdickter Hornhaut, Erkrankungen der Fußnägel, Hauterkrankungen oder Fehlstellung von Zehen. Im Gegensatz zu den kosmetischen Fußpflegern ist der Beruf des Podologen ein Gesundheitsfachberuf, auch Risikopatienten wie eben Diabetiker, Bluter oder Rheumatiker erhalten von einem Podologen nach ärztlicher Überweisung fachgerechte Pflege - präventiv, therapeutisch und rehabilitativ.


Podologie & Krankenkasse

Was ist Podologie?

Podologie ist die medizinische Fußbehandlung. Podologinnen und Podologen behandeln krankhafte Veränderungen am Fuß, insbesondere bei Menschen mit bestimmten Erkrankungen wie Diabetes, Nervenschäden oder Durchblutungsstörungen.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Podologie?
Ja, gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für podologische Behandlungen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und eine ärztliche Verordnung ausgestellt wurde.

Wer kann Podologie auf Rezept erhalten?
Eine Verordnung kann bei bestimmten Erkrankungen erfolgen, beispielsweise bei:

  • Diabetes mellitus mit diabetischem Fußsyndrom
  • Schädigungen der Nerven (Neuropathien)
  • Querschnittssyndromen
  • Erkrankungen mit vergleichbaren Schädigungen der Füße

Die genaue Verordnungsfähigkeit richtet sich nach den aktuellen Heilmittel-Richtlinien.

Wer darf eine podologische Behandlung verordnen?
In der Regel können Hausärzte sowie Fachärzte (z. B. Diabetologen, Neurologen oder Orthopäden) eine Heilmittelverordnung für Podologie ausstellen.

Muss ich eine Zuzahlung leisten?
Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren müssen grundsätzlich eine Zuzahlung leisten:

  • 10 € je Verordnung
  • Zusätzlich 10 % der Behandlungskosten
  • Von der Zuzahlung befreite Personen zahlen nichts.

Wie viele Behandlungen werden von der Krankenkasse übernommen?
Die Anzahl der Behandlungen richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und dem individuellen medizinischen Bedarf. Bei fortbestehender medizinischer Notwendigkeit können Folgeverordnungen ausgestellt werden.

Kann ich auch ohne Rezept zur Podologie gehen?
Ja. Ohne ärztliche Verordnung handelt es sich um eine Privatleistung. Die Kosten müssen dann selbst getragen werden.

Ist die kosmetische Fußpflege eine Kassenleistung?
Nein. Kosmetische Fußpflege dient der Pflege und Verschönerung der Füße und wird von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen.

Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
Für einen Termin auf Rezept sollten Sie mitbringen:

  • Ärztliche Verordnung
  • Krankenversicherungskarte (falls erforderlich)
  • Aktuelle Befunde oder Arztberichte, sofern vorhanden
  • Geeignetes Schuhwerk und gegebenenfalls vorhandene Einlagen

Wann bekomme ich Fußpflege auf Rezept?
Fußpflege (Pediküre) als Dienstleistung gibt es nicht auf Rezept. Aber medizinische Fußpflege (= Podologie) kann unter bestimmten Vorrausetzungen ärztlich verordnet werden.


Anwendung bei Fuß- und Nagelpilzerkrankungen

medizinische Fußpflege bei Diabetes medizinische Fußpflege bei Diabetes(c) Steve Buissinne / pixabay / CC0
Sich mit Fuß- und Nagelpilz zu infizieren ist einfach, denn günstige Faktoren für den Pilz gibt es überall. Die Erreger gedeihen in Schwimmbädern, Fitnessstudios, Umkleiden, Hotelzimmern - Hauptsache warm und feucht. Gleichzeitig gibt es eine Menge individuelle Umstände, die eine Infektion zusätzlich erleichtern. Dazu können Stoffwechselstörungen wie eben Diabetes gehören, aber auch zu enge Schuhe oder einfach eine bestimmte genetische Veranlagung können  ausreichen.

Die Diagnose gestaltet sich nicht einfach, da der Pilz selber zunächst unerkannt bleibt und viele seiner Symptome denen anderer Nebenerkrankungen ähneln. Erkennbar wird der Pilz besonders dann, wenn die Nägel sich verdicken, brüchig werden und eine Verfärbung ins gelbliche aufweisen. Unter der Nagelplatte selbst lagert sich krümeliges Material ab. Wenn der Nagelpilz zu erkennen ist, bleibt meist nur noch die langwierige Behandlung. Eine Nagelpilzinfektion ist für Menschen ohne alters- oder krankheitsbedingte Abwehrschwäche nicht unbedingt gefährlich, kann jedoch auch für gesunde Menschen weitere Probleme am infizierten Fuß hervorrufen. Da der Nagelpilz so infektiös ist, besteht zudem stets die Gefahr andere Menschen im Umfeld mit anzustecken.

Sollte Nagelpilz erkannt werden, lohnt eine Beratung sich also auf alle Fälle, um zunächst die Risiken und Behandlungsmöglichkeiten zu klären. Bei einem milden Fall wird der Nagel zunächst mit einem speziellen Nagellack lokal behandelt. Dieser Nagellack muss ein- bis zweimal wöchentlich aufgetragen werden und wirkt anti-mykotisch. Zusätzlich kann auf die befallenen Nägel eine Salbe mit Harnstoff aufgetragen werden, der die Nägel aufweicht und das Abtragen des befallenen Nagels erleichtert. Dies muss so lange geschehen, bis ein neuer, nicht infizierter Nagel nachgewachsen ist. Da sich die Nägel an einem Fuß auch wieder gegenseitig infizieren können, ist bei der Behandlung viel Disziplin und Geduld gefordert. Auch ist zu empfehlen, gleichzeitig nach Fußpilz Ausschau zu halten, da der Erreger für Fuß- und Nagelpilz identisch ist. Dadurch soll verhindert werden, dass man sich durch Fußpilz wieder mit Nagelpilz infiziert, und umgekehrt. Nagelpilz kann zusätzlich noch durch die orale Einnahme eines Präparats mit dem Wirkstoff Terbinafin behandelt werden, dieses muss über einen Zeitraum von mehreren Monaten eingenommen werden. Da dieses Präparat jedoch die Leber schädigen und zu Magen-Darm-Beschwerden führen kann, ist Terbinafin verschreibungspflichtig - ein weiterer Grund zunächst einen Podologen oder einen Arzt zu konsultieren.

Einfacher als die Behandlung eines bereits befallenen Fußes ist die Vorsorge: Hier kann es schon beträchtlich helfen, in öffentlichen, feucht-warmen Räumen Badelatschen zu tragen, auch in Hotels sollte man grundsätzlich nie barfuß unterwegs sein. Die eigenen Füße sollten auch stets so trocken wie möglich gehalten werden, sorgfältiges Abtrocknen nach dem duschen oder bei regennassen Füßen ist wichtig, vor allem zwischen den Zehen. Nasse Socken sollten so schnell wie möglich ausgewechselt werden, täglich frische Socken sind zu empfehlen. Schuhe sollten regelmäßig gewechselt und ausgelüftet werden. Auf eventuelle Rötungen und schuppige Hautstellen sollte geachtet werden, auch ein starker, anhaltender und wiederkehrender Juckreiz kann ein Indiz sein.

medizinische Fußpflege bei Nagelpilz medizinische Fußpflege bei Nagelpilz(c) getty Images / robertprzybysz

Mobile Fußpflege

Fußpflege muss heute nicht mehr nur vor Ort stattfinden. Gerade bei Erkrankungen der Füße ist das Aufsuchen einer Praxis mit Aufwand und Schmerzen verbunden, vor allem, da die podologischen Behandlungen in einer gewissen Regelmäßigkeit stattfinden sollten. Der Zwang einer ambulanten Behandlung kann dann abschrecken. Daher gibt es neben den klassischen Praxen immer mehr Angebote für mobile Fußpflege, also Podologen, die die Behandlungen bei den Patienten zu Hause durchführen. Dies durchbricht einen Teufelskreis von Fußkrankheiten die Gehprobleme hervorrufen, die nicht behandelt werden, da die Gehprobleme einen Praxisbesuch erschweren. Mittlerweile lassen sich Angebote für mobile Fußpflege in ganz Deutschland finden.

Ausbildung in der medizinischen Fußpflege

Für eine Ausbildung im Bereich der medizinischen Fußpflege existiert die Berufsbezeichnung Podologe / Podologin als Gesundheitsfachberuf. Die Ausbildung zum Podologen ist recht jung, der Beruf wurde erst im Jahr 2002 geschaffen, um eben die medizinischen Fachkräfte von der kosmetischen Fußpflege abzugrenzen. Die Grundvoraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist ein Realschulabschluss, doch auch ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener, zweijähriger Berufsausbildung ermöglicht die Ausbildung. Als Ausbildungsstätten dienen private, aber staatlich anerkannte Berufsfachschulen und die entsprechenden Ausbildungsbetriebe. Weitere Kriterien können von den individuellen Ausbildungsstätten abhängen.

Theoretische Ausbildung

Mobile Fußpflege Mobile Fußpflegegeneriert mit GPT 5-2
Der theoretische, schulische Teil der Ausbildung hat zum Ziel, die pathologischen Vorgänge im menschlichen Körper zu verstehen, mit dem besonderen Fokus auf den Fuß. Eine starke naturwissenschaftliche und medizinische Ausrichtung ist somit selbstverständlich. Biologie, Chemie und Physik bilden die naturwissenschaftliche Grundlage, die durch medizinische Disziplinen wie Anatomie, Hygiene, Krankheitslehre, Physiologie und Mikrobiologie fachspezifisch vertieft wird. Hierdurch soll ein umfassendes Verständnis für den menschlichen Fuß und eventuelle Krankheitsbilder, wie Pilzerkrankungen, Nagelprobleme und Verhornung geschaffen werden. Auch chronische Krankheiten mit Auswirkungen auf den Fuß, wie etwa Diabetes, werden behandelt.

Praktische Ausbildung

Im praktischen Teil lernen die Auszubildenden schnell in engem Kontakt mit Patienten und deren Füßen. So sollen sie darin geschult werden, pathologische Veränderungen zu erkennen, Behandlungsmethoden praxisorientiert zu erlernen und theoretisches Wissen aktiv anzuwenden. Gleichzeitig kommt es so frühzeitig zu einem Einblick in die berufliche Routine und den sozialen Aspekt des Podologen, bei dem der korrekte Umgang mit Patienten eine große Rolle spielt. Gerade, da es bei medizinischen Fußbehandlungen keine Betäubungen gibt, müssen Auszubildende früh lernen, mit Rücksicht auf die individuellen Schmerztoleranzgrenzen ihrer Patienten zu arbeiten. Auch soll in der praktischen Anwendungen früh das nötige Hygieneverständnis, manuelles Geschick und medizinische Sorgfalt erlangt werden, elementare Faktoren die bei der Patientenbehandlung und der Arbeit mit medizinischen Arbeitsgeräten.

Eine Ausbildung zum Podologen kann in Vollzeit oder Teilzeit abgeschlossen werden. Die Dauer beträgt, in Teilzeit vier, Jahre. Der Abschluss wird mit dem Bestehen einer staatlichen Prüfung erlangt. Während dieser Zeit erhält der Auszubildende keine Ausbildungsvergütung, da es sich um eine schulische Ausbildung handelt. Zusätzlich kann es zu Aufnahmegebühren, Schulgeld und Prüfungsgebühren kommen. Eine Art Fernstudium oder Fußpflege-Fernkurs bietet sich aufgrund des hohen Praxisanteils der Ausbildung nicht an, auch gibt es in Deutschland keinen akademischen Grad in der Podologie.

 

 

 

 

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