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Fußpflege

Höhere Preise für Medizinische Fußpflege

Ab Juli sind Behandlungen bei Podologen teurer. Damit steigt auch die Zuzahlung.
veröffentlicht am 22.06.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

medizinische Fußpflege und Krankenkassen medizinische Fußpflege und Krankenkassen(c) getty Images / Andrey Popov
Für podologische Heilbehandlungen gelten ab Juli bundesweit und bei jeder Krankenkasse neue Preise. Wie der Verband der Podologen mitteilte, seien diese auch für Hausbesuche gültig und gelten ab dem 1. Juli 2022 für alle Behandlungen der medizinischen Fußflege.   

2022-06-22T16:10:00+00:00
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Die Einheitlichkeit der Vergütung besteht laut Terminservice- und Versorgungsgesetz bereits seit Juli 2019. Davor galten in jedem Bundesland und Kassenart unterschiedliche Sätze.

Die festgelegte Vergütung setzt aus mehreren Positionen zusammen. Für die therapeutische Leistung wurde bislang je Einheit 29,50 €  für die Vor- und Nachbereitung je 8 Euro und für die Dokumentation sowie die anfallenden Sachkosten  4,50 € abgerechnet.

Für alle podologischen Behandlungen ab dem 01. Juli 2022 sind für jede Behandlung pro Behandlung nun olgende Preise abzurechnen. Tabelle führt die von den Versicherten dabei jeweils zu leistende Zuzahlung auf.

 

 

Vergütung

Anteil
Zuzahlung

Podologische Behandlung (klein)

30,70 €

3,07 €

Podologische Behandlung (groß)

44,00 €

4,40 €

Podologische Befundung

3,00 €

0,30 €

Hausbesuch, ärztlich verordnet, inkl. Wegegeld

17,50 €

1,75 €

Hausbesuch in soz. Einrichtungen inkl. Wegegeld

10,00 €

1,00 €

 

Quelle: https://www.der-fuss.de/


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