Kann meine Krankenkasse pleite gehen?
Antwort der Redaktion:
Gesetzliche Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das bedeutet: Sie unterliegen einer strengen staatlichen Aufsicht durch das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Im Sinne des Wirtschaftsrechtes kann eine gesetzliche Krankenkasse daher im eigentlichen Sinne nicht „pleitegehen“, wie es bei einem Unternehmen möglich wäre. Kommt eine Kasse dauerhaft in finanzielle Schwierigkeiten, greifen verschiedene Mechanismen:
Zusatzbeitrag: Die Krankenkasse darf ihren individuellen Zusatzbeitrag anheben, um sich zu stabilisieren. Dieser ist theoretisch nach oben hin ungebremst.
Sanierungspflicht: Die Aufsichtsbehörde verlangt Sanierungsmaßnahmen wie Beitragserhöhungen, Sparprogramme oder organisatorische Veränderungen.
Fusionen: Häufig schließen sich kleinere oder finanziell angeschlagene Kassen mit größeren zusammen. So entstehen größere, stabilere Kassenverbünde.
Führen diese Maßnahmen zu keinem nachhaltigen Erfolg und findet sich kein Fusionspartner für eine angeschlagene Krankenkasse, ist eine Schließung aufgrund von Zahlungsunfähigkeit tatsächlich möglich. Dies zeigt der Fall der City BKK aus dem Jahr 2011, die nach einer Zahlungsunfähigkeit und erfolglosen Fusionsbestrebungen geschlossen wurde.
Aber selbst wenn eine Kasse tatsächlich geschlossen wird, stehen die Versicherten nie ohne Versicherungslücken da. Sie haben ein gesetzlich garantiertes Sonderkündigungsrecht und können sofort in eine andere Krankenkasse wechseln – ohne Nachteile bei den Leistungen.