Was kommt „nach“ dem Krankengeld und wie lange kann ich Krankengeld beziehen?
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Antwort der Redaktion: Ihr Anspruch auf Krankengeld, welches durch die Krankenkasse gezahlt wird, endet spätestens nach einem Zeitraum von 78 Wochen. In diese Zeit werden die ersten 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber bereits eingerechnet. Das festgelegte Anspruchsende des Krankengeldbezuges wird auch als "Aussteuerung" bezeichnet. Wenn Sie nach diesem Zeitraum gesundheitlich nicht wieder in der Lage sein sollten, Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufzunehmen, kommen – je nach Situation – verschiedene Möglichkeiten infrage:
Arbeitslosengeld trotz Krankheit
Wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld I nach der sogenannten Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III) erhalten. Das kommt insbesondere infrage, wenn geprüft wird, ob Sie wieder arbeiten können oder eine Erwerbsminderung vorliegt.
Die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung bedeutet eine besondere Form von Arbeitslosengeld. Dieses wird solange gezahlt, bis die nachfolgende Leistung, also beispielsweise die Erwerbsminderungsrente, beginnt. Dadurch ist ein nahtloser Übergang ohne Lücken in Ihrer sozialen Absicherung sichergestellt. Auch während des Bezugs dieses „besonderen“ Arbeitslosengeldes besteht Ihre Krankenversicherung fort.
Reha oder Erwerbsminderungsrente
Die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung kann prüfen, ob eine medizinische Rehabilitation sinnvoll ist oder ob möglicherweise eine Erwerbsminderungsrente infrage kommt.
Rückkehr in den Beruf
Falls sich Ihr Gesundheitszustand verbessert, kann eine stufenweise Wiedereingliederung („Hamburger Modell“) oder die Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich sein.
Bürgergeld oder Grundsicherung
Wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht und der Lebensunterhalt nicht gesichert ist, können je nach Situation andere Sozialleistungen relevant werden.
Wenn absehbar ist, dass Ihr Krankengeld endet, sollten Sie sich frühzeitig – idealerweise einige Monate vorher – beraten lassen, zum Beispiel bei Ihrer Krankenkasse, der Agentur für Arbeit oder einer Sozialberatung. So vermeiden Sie Versorgungslücken und können Anträge rechtzeitig stellen.
