Wann muss ich die Schwangerschaft bei der Krankenkasse melden?
Antwort der Redaktion:
Sie sind nicht grundsätzlich dazu verpflichtet, Ihre Krankenkasse über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. Möchten Sie allerdings Mutterschaftsgeld erhalten, sollten Sie dies vor dem errechneten Geburtstermin bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Das „Zeugnis über
den mutmaßlichen Tag der Entbindung“ erhalten Sie in zweifacher Ausführung für Arbeitgeber und Krankenkasse bei Ihrem Frauenarzt. Das Dokument müssen Sie nur noch mit Ihren persönlichen Daten, Ihrer Kontoverbindung und den Angaben zu Ihrem derzeitigen Beschäftigungsverhältnis ergänzen und mit Ihrer Unterschrift versehen. Sie benötigen keinen separaten Antrag.
Neben dem bearbeiten Ihres Antrags auf Mutterschaftsgeld verschicken einige Krankenkassen zu dem Informationsmaterialien an Schwangere. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Sie dadurch zu diversen Geburtsvorbereitungskursen eingeladen werden.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für Schwangere und Mütter unter anderem folgende Leistungen:
• Geburtsbegleitung durch Hebamme
• Ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft
• Häusliche Pflege
• Entbindung ( Klinik oder Geburtshaus)
• Mutterschaftsgeld
• Versorgung mit Arznei-, Heil-, Verbands- und Hilfsmitteln
• Haushaltshilfe ( wenn nötig )
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