Leserfragen

Bei laufender Behandlung die Krankenkasse wechseln?

veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Krankenkassenwechsel während laufender BehandlungKrankenkassenwechsel während laufender Behandlung(c) Fotolia.com / Svyatoslav Lypynskyy
Seit mehreren Monaten befinde ich mich in einer psychotherapeutischen Behandlung, die von meiner Krankenkasse übernommen wird. Die Therapie wird noch mindestens bis Jahresende andauern und eventuell verlängert werden. Kann ich vorher trotzdem meine Krankenkasse wechseln? (anonym)

2023-06-30T13:58:00+02:00

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Antwort der Redaktion:

Das Anrecht auf einen Wechsel der Krankenkasse innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung gilt unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand. Durch einen Krankenkassenwechsel dürfen Ihnen also keine Nachteile in Ihrer medizinischen Versorgung entstehen, solang es sich dabei um Pflichtleistungen aller Krankenkassen handelt. Dies ist bei Ihrer Psychotherapie der Fall.

Ihre bereits begonnene Psychotherapie muss daher nach einem Krankenkassenwechsel im Rahmen der bewilligten Anzahl an Sitzungen nach dem Wechsel auch von der neuen Krankenkasse weiter bezahlt werden. Auch die therapeutische Zusammenarbeit mit Ihrem Therapeuten oder Ihrer Therapeutin bleibt im Normalfall bestehen.

Eine Ausnahme gilt immer dann, wenn die Therapie zwar schon bewilligt, aber zum Stichtag des Krankenkassenwechsels noch nicht begonnen wurde. In diesem Fall würde die neue Krankenkasse die ärztliche Verordnung überprüfen und es müsste ein entsprechender Therapieantrag neu gestellt werden.   

 

 

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