Bei laufender Behandlung die Krankenkasse wechseln?
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Antwort der Redaktion:
Das Anrecht auf einen Wechsel der Krankenkasse innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung gilt unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand. Durch einen Krankenkassenwechsel dürfen Ihnen also keine Nachteile in Ihrer medizinischen Versorgung entstehen, solang es sich dabei um Pflichtleistungen aller Krankenkassen handelt. Dies ist bei Ihrer Psychotherapie der Fall.
Ihre bereits begonnene Psychotherapie muss daher nach einem Krankenkassenwechsel im Rahmen der bewilligten Anzahl an Sitzungen nach dem Wechsel auch von der neuen Krankenkasse weiter bezahlt werden. Auch die therapeutische Zusammenarbeit mit Ihrem Therapeuten oder Ihrer Therapeutin bleibt im Normalfall bestehen.
Eine Ausnahme gilt immer dann, wenn die Therapie zwar schon bewilligt, aber zum Stichtag des Krankenkassenwechsels noch nicht begonnen wurde. In diesem Fall würde die neue Krankenkasse die ärztliche Verordnung überprüfen und es müsste ein entsprechender Therapieantrag neu gestellt werden.
