Hauptregion der Seite anspringen
Studium & Arbeit

Lieber als Werkstudentin jobben oder doch eine sv-pflichtige Anstellung?

veröffentlicht am 23.09.2025 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Quelle: pixabay Quelle: pixabay(c) pixabay CC0
Ein Vertrag als Werkstudent gilt oft als bestmöglicher Deal, wenn es ums Jobben während des Studiums geht. Doch im Realitäts-Check hält dieses Modell nicht nur Vorteile für die Studierenden bereit. Im Interview mit krankenkasseninfo.de berichtet eine Masterstudentin aus ihrer Perspektive über die Unterschiede zwischen beiden Jobmodellen für Studis. 

 

2025-09-23T14:56:00+02:00

Amalia B. (Name von der Redaktion geändert) ist 28 Jahre alt und Masterstudentin. Seit letztem Semester arbeitet sie als Werkstudentin.

In unserem Vorgespräch äußerten Sie, dass Sie gedacht hätten, als Werkstudentin „besser wegzukommen“. Was genau meinten Sie damit?

Ich dachte, dass ich als Werkstudentin mehr Netto vom Brutto haben würde, geringere Abzüge und weniger Pflichten. Außerdem versprach ich mir neben dem Studium mehr Flexibilität. Ein Werkstudentenjob wirkt oft wie ein Zwischenschritt, bei dem man bereits Erfahrung sammelt, Kontakte knüpft und etwas für den Lebenslauf tut.

In welchem Bereichen haben Sie für sich Nachteile bemerkt?

Es gibt ein paar Dinge, die sich erst mit der Zeit deutlich zeigen oder einem gar nicht bewusst sind. Als Werkstudent zahle ich in der Regel keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Zudem habe ich einen ermäßigten Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zwar muss ich in die Rentenversicherung einzahlen, aber der Betrag ist oft geringer. Das klingt erst einmal super, bedeutet aber auch, dass ich im Falle einer Arbeitslosigkeit oder Arbeitssuche unter Umständen eine schlechtere Absicherung habe (beispielsweise keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I). 

Ich dachte, ich hätte als Werkstudentin mehr Netto vom Brutto,
geringere Abzüge und weniger Pflichten.

Damit das Werkstudentenprivileg greift, darf ich in den Vorlesungszeiten zudem nicht mehr als circa 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien darf ich zwar mehr arbeiten, insgesamt darf ich aber nicht mehr als 26 Wochen im Jahr über dieser Grenze liegen. Wenn ich diese Grenze überschreite, werde ich ohnehin normal sozialversicherungspflichtig.

Und wie wäre denn eine sozialversicherungspflichtige Vollzeit-Anstellung im Vergleich? Was sind da die Vorteile, gerade in der Situation mit 28 Jahren und im Master?

Mittlerweile sehe ich folgende Vorteile: Ich zahle Beiträge in alle Sozialversicherungszweige, also in die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das heißt, im Fall von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder nach dem Studium darf ich mich auf Leistungen verlassen. Weil die Beiträge umfassender sind, steigt außerdem auch mein Rentenanspruch. Voll sozialversicherungspflichtig zu arbeiten heißt außerdem oft bessere Verträge, weniger Unsicherheit und gegebenenfalls auch mehr Urlaub. Und wenn ich beispielsweise beim Werkstudentenstatus eine Grenze übertrete, beispielsweise durch Arbeitszeit, können Nachforderungen seitens der Krankenkasse drohen. Bei einer pflichtversicherten Stelle entfällt dieses Risiko.

Zum Werkstudentenprivileg: Wie funktioniert es genau und was sind die Vorteile für Studierende?

Also das Werkstudentenprivileg gilt für Studierende, die ordentlich immatrikuliert sind. Während der Vorlesungszeit darf die Arbeitszeit dann maximal 20 Stunden pro Woche betragen. Außerhalb der Arbeitszeit dürfen die Studierenden mehr arbeiten, aber insgesamt dürfen sie nicht mehr als circa 26 Wochen im Jahr über dieser 20-Stunden-Grenze sein. Solange diese Bedingungen gelten, sind sie von den Sozialversicherungsbeiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Nur die Rentenversicherung bleibt relevant und die Studierenden müssen Beiträge zahlen. Für Studis hat das Konzept den Vorteil, dass sie mehr Nettolohn bei einem gleichen Bruttolohn haben, weil sie weniger Abzüge haben. Was auch gut ist: in den Semesterferien können sie theoretisch voll arbeiten, in der Semesterzeit nur Teilzeit, was einem eine enorme Flexibilität beschert. 

Worin sehen Sie nun eindeutige Nachteile beziehungsweise Grenzen des Modells?

Also man ist zwar sozialversicherungsfrei in manchen Bereichen. Aber das bedeutet eben auch nicht, dass man alle Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, erhält. Nach dem 30. Geburtstag wird es außerdem noch teurer, weil man dann aus der Krankenversicherung der Studierenden herausfällt. Zudem kann es schnell passieren, dass die Arbeitszeiten überschritten werden und man dadurch den Anspruch auf die Vorteile verliert.

Mein Rat ist, das Ganze durchzurechnen.

Das Werkstudentenprivileg ist in erster Linie wohl vorteilhaft für Arbeitgeber, weil sie geringere Lohnnebenkosten haben. Wenn Studierende dieses Privileg nutzen, zahlt der Arbeitgeber geringere Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Das senkt die Kosten und macht Werkstudenten als Beschäftigungsform attraktiv. Für den Arbeitgeber ist es also ein Sparmodell.

Und in Ihrem ganz persönlichen Fall - mit 28 Jahren und im Master - weshalb kommen Sie zum Schluss, dass eine sozialversicherungspflichtige Anstellung besser ist?

Auch da gibt es einige Gründe. Ich befinde mich schon im letzten Abschnitt des Studiums und plane den Übergang in den Beruf. Da ist Absicherung gegen Arbeitslosigkeit wichtig. Die Lohnnebenkosten, die ich „spare“, relativieren sich gegenüber den Leistungen, die ich mit sozialversicherungspflichtiger Stelle bekomme: bessere Versicherung und insgesamt mehr Stabilität. Wenn alles klar geregelt ist, was Abgaben und Leistungen betrifft, dann ist das für mich echt eine mentale Beruhigung.

Was würden Sie Studierenden empfehlen, die in einer ähnlichen Situation sind? Womöglich gerade die, die nicht mehr ganz zu Beginn des Studiums sind und zwischen Werkstudent und voll sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung überlegen?

Mein Rat ist, das Ganze durchzurechnen. Was bleibt nach den Abzügen noch an Nettoeinkommen und was bekommt man im Gegenzug an Leistungen, beispielsweise bei Arbeitslosigkeit? Wichtig ist auch, das eigene Alter und die Wohnsituation zu betrachten oder auch, ob man nebenbei noch andere Nebenjobs hat. Und auch wenn man das als junger Mensch echt ungern hört, aber langfristig denken. Wenn man bald Vollzeit arbeiten möchte, dann kann es Sinn ergeben, jetzt schon voll sozialversicherungspflichtig zu arbeiten, weil man dann Lücken vermeidet und Leistungen voll mitnimmt. 

 

 

 

Werbung
Kategorien

Folgen Sie uns bei Google News

Folgen Sie uns auf Google News
Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

15330 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.