Betriebsnummern für Arbeitgeber
Betriebsnummern und Sozialversicherung
Ohne eine Betriebsnummer sind Arbeitgeber nicht in der Lage, Arbeitnehmer für eine versicherungspflichtige Beschäftigung anzustellen. Aber auch als Arbeitgeber mit ausschließlich geringfügig Beschäftigten ist eine Betriebsnummer für die Anmeldung der Minijobs nötig. Betriebsnummern gehören also zum System der deutschen Sozialversicherung und spielen bei jedem Arbeitgeberwechsel oder einem Krankenkassenwechsel eine Rolle. Arbeitgeber benötigen die Betriebsnummer für ihre Sozialversicherungsmeldungen, weil mit dieser Nummer eine Zuordnung der gezahlten SV-Beträge zu den entsprechenden Konten erfolgen kann. Auch die Krankenkassen selbst haben als Arbeitgeber Betriebsnummern.
Betriebsnummern erfüllen noch eine weitere Funktion als Zuordnungsschlüssel bei Statistischen Erhebungen im Bereich der Arbeitswelt. Mit Hilfe der Betriebsnummern in Verbindung mit den anonymisierten SV-Daten sind Analysen und Auswertungen zu Beschäftigtenzahlen oder Krankheitsstatistiken für einzelne Branchen, Regionen oder Wirtschaftszweige möglich.
➡️ Unternehmen mit Angestellten
➡️ Körperschaften privaten / öffentlichen Rechts mit Angestellten
➡️ Vereine und Privathaushalte mit Angestellten (z.B. Minijob)
➡️ Selbstständige, sobald sie Mitarbeiter einstellen
Aufbau einer Betriebsnummer
Betriebsnummern sind als eine reine achtstellige Ziffernfolge aufgebaut. Die einzelnen numerischen Elemente kodieren die Namen, Anschriften sowie die von der Arbeitsagentur bestimmten Wirtschaftsklassen von Arbeitgebern. Die ersten drei Stellen der Ziffernfolge enthalten die jeweilige Schlüsselnummer zuständigen Arbeitsagentur. Die darauffolgenden vier Ziffern codieren den konkreten Betrieb (oder den Betriebsteil des Unternehmens): Die achte Stelle enthält eine Prüfziffer.
Aufbau und Codierung einer Betriebsnummergeneriert mit GPT 5-2
Wie erhalte ich als Arbeitgeber eine Betriebsnummer?
Betriebsnummernservice der Arbeitsagentur
Auch nach der Anmmeldung müssen alle relevanten betrieblichen Veränderungen an den Betriebsnummernservice mitgeteilt werden. Das ist beispiesweise der Fall bei Adressvwränderungen und Standortverlagerungen, betrieblichen Fusionen oder dem dauerhaften Beenden der betrieblichen Tätigkeit.
>> WEITERE HINWEISE zur Unternehmensnummer
