Integrierte Notfallzentren (INZ) - Was ändert sich in der Notfallversorgung?
Was wird im Integrierten Notfallzentrum behandelt?
Bei Symptomen, für die man entweder eine Praxis für Allgemeinmedizin oder eine Praxis für Fachmedizin aufsuchen muss, aber auch bei einem medizinischen Problem, das eine akute Notfallversorgung erfordert, kann man sich an ein integriertes Notfallzentrum wenden. Patienten können sich also sowohl bei Verdacht auf einen Schlaganfall als auch mit einem Husten an ein INZ wenden.
Im INZ werden die Betroffenen von diensthabenden Ärzten aus der Allgemein- und Notfallmedizin versorgt. Es ist aber auch immer ein Notarzt anwesend. Die Notaufnahme eines INZ ist täglich rund um die Uhr geöffnet. Auch bei hausärztlichen Anliegen können Patienten bei Bedarf einen Termin außerhalb der üblichen Praxiszeiten vereinbaren..
Ebenfalls gehört die Vermittlung von zeitnahen Terminen in Partnerpraxen gehört zum Leistungsspektrum. Darüber hinaus können kurzfristig benötigte Medikamente ausgegeben werden, sofern die Notfallzentren über Kooperationsverträge mit Apotheken in der Nähe verfügen. Die INZ verfügen in der Regel über ein Kontingent an eigenen Medikamenten. Diese können im Bedarfsfall an Patienten abgegeben werden.
Unterschiede von INZ und Notaufnahme
Notaufnahme im Krankenhaus(c) Getty Images /upixa
Zuzahlung im INZ
Da die INZ in öffentlichen Krankenhäusern integriert sind, gelten für die INZ ähnliche Bedingungen wie in einer normalen Notaufnahme oder Praxis. Die Integrierten Notfallzentren sind eine organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einheit, befinden sich aber auf dem gleichen Campus. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen rechnen direkt mit dem INZ ab. Die Zuzahlung beträgt für Versicherte in der Regel zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Es ist jedoch nie mehr als der Preis des Arzneimittels zu zahlen.
Digitale Vernetzung für eine bedarfsgerechte Versorgung
Die Kooperationspartner im INZ beziehungsweise KINZ, also die Krankenhausträger und die Kassenärztlichen Vereinigungen, schließen eine Vereinbarung mit gesetzlich vorgeschriebenen Inhalten. Die Bereiche beider sollen digital vernetzt werden, so dass eine medienbruchfreie Übermittlung der Daten der Hilfesuchenden möglich ist. Die digitale Vernetzung ermöglicht es aber auch, wenn die Einrichtung eines KINZ zum Beispiel aus Kapazitätsgründen nicht möglich ist, eine telemedizinische Unterstützung durch Kinder- und Jugendärzte zu gewährleisten. Dies kann beispielsweise durch kooperierende KINZ erfolgen. Darüber hinaus kann nach erfolgter Erstversorgung ein geeigneter Termin zur Weiterbehandlung in der Regelversorgung, also zum Beispiel in der Hausarztpraxis, vermittelt werden.