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Finanzen

Krankenkassenbeitrag auf Kapitalerträge

veröffentlicht am 28.09.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Krankenkassenbeitrag auf Kapitalerträge Krankenkassenbeitrag auf Kapitalerträge(c) pixabay / CC0
Einkünfte aus Kapitalvermögen zählen bei freiwillig Versicherten zu den beitragspflichtigen Einnahmen und werden für die Bemessung des Krankenkassenbeitrags herangezogen. Welche Kapitalerträge sind relevant und wie werden sie berücksichtigt?  

2023-09-28T10:19:00+00:00
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Einkünfte aus Kursgewinnen und Dividenen von Aktien Einkünfte aus Kursgewinnen und Dividenen von Aktien(c) pixabay / CC0
Gewinne aus dem Verkauf oder dem Ansparen von Vermögenswerten wie Geldanlagen oder Wertpapieren werden Kapitalerträge genannt. Zu den häufigsten Kapitalerträgen zählen etwa die Zugewinne durch Zinsen, Dividenden oder den Verkauf von Aktien, Fondsanteilen, Devisen, Optionen und Zertifikaten. Auf Kapitalerträge wird eine pauschale Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) mit einem Steuersatz von 25% erhoben. Bis zu einer gewissen Summe werden bei der Besteuerung Freibeträge berücksichtigt. Das Gegenteil von Kapitalerträgen sind Kapitalverluste.

Arten von Kapitalerträgen

Zinsen - Der Klassiker beim Sparen

Erträge, die auf Konten oder festverzinslichte Wertpapiere von Banken zugezahlt werden. Die Höhe ist abhängig von dem angelegten Geldbetrag, der Verfügbarkeit, der Dauer der Geldanlage und dem Zinsniveau der europäischen Zentralbank (EZB).

Fonds - Begrenztes Risiko bei Aktien 

Eine geeignete Geldanlage für unerfahrene Beginner. Das angelegte Geld wird in viele verschiedene Aktien und Wertpapiere investiert. Durch die breite Investition ist das Risiko der Anleger kleiner, viel Geld durch den Kursabfall eines Unternehmens zu verlieren.

Dividenden - Beteiligung für Aktionäre

Dividenden sind eine Form der Gewinnbeteiligung börsennotierter Unternehmen. Die Aktionäre erhalten einen Anteil am Unternehmensertrag in Form einer Ausschüttung. Die Höhe der jährlichen Dividende hängt von der Bilanz des Unternehmens ab. In starken Jahren steigt für gewöhnlich auch die Dividende, in schlechten Jahren fällt sie geringer aus. Schreibt das Unternehmen Verluste, kann sie ausgesetzt werden. Der konkrete Dividendenbetrag ist einheitlich und wird immer je Aktie gezahlt.

Kurs- und Währungsgewinne

Gewinne, die durch den billigen Kauf und den teuren Verkauf von Aktien, Wertpapieren, Währungen oder Rohstoffen an der Börse zustande kommen. Ausschlaggebend für die Ertragshöhe ist die Höhe des Kurses beim An- und Verkauf. 

Auswirkung von Kapitalerträgen auf den Krankenkassenbeitrag

Pflichtversicherte

Wer bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist, muss für private Einkünfte wie Miet- und Pachteinnahmen, Privatrenten oder Kapitalerträge keinen Krankenkassenbeitrag zahlen. Der Krankenkassenbeitrag von Pflichtversicherten bemisst sich ausschließlich an deren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit oder Arbeitsersatzeinkommen.

Freiwillig Versicherte

Für freiwillige Versicherte gesetzlicher Krankenkassen sind Kapitalerträge beitragspflichtige Einnahmen. Grund dafür ist, dass bei freiwilligen Versicherten im Gegensatz zu Pflichtversicherten sämtliche Einkunftsarten für die Beitragsbemessung einfließen. Zu den beitragspflichtigen Einkommen von freiwillig Versicherten zählen neben den Kapitalerträgen:

  • Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Rentenbetrag laut Rentenbescheid
  • Versorgungsbezüge
  • Pensionen
  • Witwenrenten
  • Beamtenbezüge
  • Mieteinnahmen
  • Erträge aus Verpachtungen
  • Unterhaltszahlungen (von getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartnern)
  • Einkommen nicht gesetzlich versicherter Partner

Beitragsmindernde Aufwendungen

Bei einigen beitragspflichtigen Einkommen werden entstandene Aufwendungen zur Beitragsminderung berücksichtigt. Darunter fallen beispielsweise Personalkosten, Zahlungen für Abnutzung und Substanzverminderung, Aufwendung für Betriebsräume und Beiträge für Berufsverbände in der selbstständigen Tätigkeit. Bei der Vermietung und Verpachtung wirken sich Gelder wie die Kosten für eine Wohnungsinstandhaltung oder Werbungskosten beitragsmindernd aus.

In welcher Höhe die Kassenbeiträge für freiwillige Versicherte liegen, variiert bei den verschiedenen Krankenversicherungen. Es lohnt sich deshalb die Beitragssätze zu vergleichen und gegebenenfalls einen Krankenkassenwechsel vorzunehmen.
 

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