Einkunftsarten

Die steuerpflichtigen Einkunftsarten laut § 2 Einkommensteuergesetz (EStG) lauten wie folgt:
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- sonstige Einkünfte im Sinne des §22 EStG