Präventionskurse (Gesundheitskurse)
Präventions- oder Gesundheitskurse sollen den Teilnehmenden Möglichkeiten einer gesunden, Krankheiten vorbeugenden Lebensweise aufzeigen und sie dazu motivieren, die erlernten Maßnahmen auch im Alltag anzuwenden. Die gesetzlichen Krankenkassen unterstützen die Teilnahme ihrer Mitglieder an Präventionskursen und beteiligen sich daher in der Regel an den Kursgebühren. Die Höhe des Zuschusses ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben und wird deshalb von jeder Krankenkasse individuell in einer Satzungsleistung geregelt.
Themen und Inhalte von Präventionskursen
Präventionskurse, die von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden können, lassen sich allgemein in vier Kategorien einordnen:
Wann wird ein Kurs anerkannt?
Viele Krankenkassen bieten auf ihrer Website eine Übersicht von anerkannten Kursen an. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, einen anderen Präventionskurs vorzuschlagen. Die Krankenkasse überprüft daraufhin, ob der gewünschte Kurs die notwendigen Kriterien für eine Förderung erfüllt. In der Regel werden nur Präventionskurse anerkannt, die von einem Kursleiter betreut werden, der über einen staatlich anerkannten Berufsabschluss im jeweiligen Fachgebiet sowie eine spezifische Fortbildung für den Kurs verfügt, in Gruppen von maximal 15 Personen durchgeführt werden und einen Umfang von 8 bis 12 Terminen à 45 bis 90 Minuten aufweisen. Nicht zulässig sind darüber hinaus Kurse, die dem Verkauf von Produkten des Kursanbieters (z.B. Nahrungsergänzungsmittel) dienen, an eine Mitgliedschaft des Teilnehmers gebunden sind oder sich an Kinder unter 6 Jahren richten.
Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse
Die meisten gesetzlichen Krankenkassen erstatten ihren Versicherten die Teilnahmegebühren für bis zu zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr. Komplett übernommen werden dabei in der Regel Kurse, die direkt von der Krankenkasse angeboten und organisiert werden. Die entsprechenden Angebote sind auf der jeweiligen Website der Kasse zu finden. Für alle anderen Präventionskurse ist die Kostenbeteiligung meist auf einen bestimmten Gesamtbetrag begrenzt, der ja nach Kasse zwischen 150 und 600 Euro pro Kalenderjahr liegt. Bei einigen Kassen müssen die Versicherten zudem 10 bis 20 Prozent der Kursgebühren als Eigenanteil zahlen. Die Kostenerstattung der Krankenkassen umfasst ausschließlich die anfallenden Kursgebühren. Zusätzliche Ausgaben wie Fahrtkosten, Begleitmaterialien oder Eintrittsgelder müssen vom Versicherten aus eigener Tasche gezahlt werden.
Voraussetzung für eine Bezuschussung ist, dass der Versicherte die Teilnahme an mindestens 80% der Kurstermine nachweisen kann. Teilweise erfolgt die Abrechnung der Kurse zudem über das Gesundheitskonto des Versicherten. Dabei ist zu beachten, dass mit einem solchen Gesundheitskonto nur ein bestimmter Gesamtbetrag pro Kalenderjahr für Mehrleistungen der Krankenkasse genutzt werden kann. Der erstattete Betrag steht somit später nicht mehr für andere Mehrleistungen zur Verfügung, die der Versicherte dann unter Umständen selbst zahlen muss.
Krankenkassentest
Zuschüsse für Präventionskurse (Gesundheitskurse)
Je nach Art und Umfang der Zuschüsse wurden für den Test 1-3 Sterne vergeben.
>> Zum Krankenkassentest: Präventionskurse / Gesundheitskurse