Wahltarife der mhplus BKK
Wahltarif Selbstbehalt
Beim WT Selbstbehalt nach § 53 Abs. 1 SGB V erhalten Mitglieder eine Prämie, weil sie einen Teil der Kosten übernehmen, die von der mhplus für sie zu tragen sind (Selbstbehalt).Die kalenderjährliche Prämie beträgt 300,00 Euro. Der kalenderjährliche Selbstbehalt beträgt 450,00 Euro. Nicht auf den Selbstbehalt angerechnet werden Leistungen zur Krankheitsverhütung (§ 20 SGB V), Leistung zur Verhütung von Zahnerkrankungen (Gruppenprophylaxe § 21 SGB V, Individualprophylaxe § 22 SGB V, Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen § 22a SGB V), Medizinische Vorsorgeleistungen ( § 23 SGB V) mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten, Gesundheitsuntersuchungen (§ 25 SGB V), Kinderuntersuchungen (§ 26 SGB V) und Leistungen während der Schwangerschaft und Mutterschaft nach den Mutterschaftsrichtlinien (§.24c SGB V).“
Wahltarif Beitragsrückerstattung
Dieser Wahltarif richtet sich an alle Versicherten, die keine Leistungsausgaben erwarten. Hierfür bezahlt Ihnen Ihre mhplus eine Prämie: Diese beträgt einen halben Monatsbeitrag pro Kalenderjahr.
Wahltarif Arzneimittel der besonderen Therapieform
Bei Teilnahme am Wahltarif Arzneimittel der besonderen Therapieform werden 80% der Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) erstattet.
Wahltarif Krankengeld
Die mhplus bietet den in § 53 Abs. 6 SGB V genannten Mitgliedern Tarife zur Zahlung von Krankengeld zur Wahl an.