Wahltarife der BKK24
besondere Versorgungsformen
BKK24 Wahltarif Integrierte Versorgung
Die sogenannte Integrierte Versorgung sorgt vor allem für eine bessere Vernetzung aller betreuenden medizinischen Fachkräften untereinander. Mit diesem Prorgramm fördern wir einen stärkeren Austausch der verschiedenen Fachdisziplinen und Einrichtungen, um die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern. Als Versicherter der BKK24 entscheiden Sie freiwillig, ob Sie sich für eines unserer kostenlosen Programme zur integrierten Versorgung (IGV) und damit für den entsprechenden Wahltarif entscheiden. Die Teilnahme an einem der IGV-Angebote gewährleistet eine bessere bzw. intensivere Versorgung für Sie. Für die Versicherten ist dieser Wahltarif kostenlos. Die BKK24 führt ein Verzeichnis, das insbesondere Angaben über die Leistungsinhalte, die Voraussetzungen für die Teilnahme der Versicherten und die teilnehmenden Einrichtungen enthält.
Tarif mit Anspruch auf Krankengeld
Die BKK24 bietet den Wahltarif für Krankengeldzahlung ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit an - ergänzend den so genannte Lückentarif für Zahlungen vom 15. bis zum 42. Tag.
Die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung bemessen sich an den Einnahmen zum Lebensunterhalt, für die der aktuelle Einkommensteuerbescheid maßgebend ist. Bei Existenzgründern kann eine betriebswirtschaftliche Auswertung zur Beitragsberechnung herangezogen werden.
Es gilt der rechtzeitige Abschluss des Wahltarifes vor Eintritt einer Erkrankung.