Hauptregion der Seite anspringen
Werbung

Eingliederungszuschuss

Eingliederungszuschuss

Einen Eingliederungszuschuss erhalten Arbeitgeber, um die Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Er wird als Zuschuss zum Arbeitsentgelt gezahlt und dient als Ausgleich von zu erwartenden Minderleistungen des Beschäftigten. Die Gründe für eine solche Minderleistung können u.a. sein:

  • lange Arbeitslosigkeit
  • Behinderung
  • hohes Alter
  • geringe Qualifikation

Arbeitslosigkeit allein ist in der Regel allerdings nicht ausreichend, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten. Vielmehr müssen konkrete Vermittlungshemmnisse bestehen, die für den Arbeitnehmer einen Wettbewerbsnachteil auf dem Arbeitsmarkt darstellen.

Höhe und Dauer des Zuschusses richten sich nach dem Umfang der Einschränkung des betreffenden Arbeitnehmers. Maximal erfolgt eine Förderung in Höhe von 50% des Arbeitsentgelts einschließlich des Arbeitgeberanteils der Sozialversicherungsabgaben, die Förderhöchstdauer beträgt 12 Monate. Für alte oder behinderte Menschen kann ein höherer Leistungsumfang gewährt werden.

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

12959 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.