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Behandlungsfehler

Behandlungsfehler

Medizinische Behandlungsfehler liegen dann vor, wenn die ärztliche Sorgfaltspflicht oder die geltenden medizinischen Standards missachtet werden und den Patienten somit möglicherweise Schaden zugefügt wird. 

Beispiele für Behandlungsfehler

Konkret ist es schwer zu beurteilen, ob und ab wann ein Behandlungsfehler vorliegt, da dies von dem individuellen Sachverhalt abhängt. Die juristische Feststellung von Behandlungsfehlern ist daher aufwendig.

Folgende Sachverhalte gelten bei nachweis als Behandlungsfehler:

  • ein Arzt, Krankenpfleger, Hebamme, Heilpraktiker oder Psychotherapeut, der die Aufklärungspflicht verletzt
  • ein medizinisch erforderlicher Eingriff wird unterlassen
  • es erfolgt ein Eingriff, der medizinisch nicht notwendig ist
  • ein Eingriff wird nicht nach den ärztlichen Richtlinien durchgeführt

Unterstützung bei Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler

Die Patienten können bei Behandlungsfehlern kostenlos die Schlichtungsstellen der Ärztekammern anrufen. Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten auch Unterstützung beim Verdacht auf  Behandlungsfehler an.

 

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