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Arztregister

Arztregister

Der Eintrag in das Arztregister ist ein entscheidender Schritt in die Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut. Erst nach erfolgreicher Zulassung kann das Fachpersonal an der vertragsärztlichen Versorgung bzw vertragspsychotherapeutischen Versorgung teilnehmen.

Inhalte im Arztregister

Das Arztregister für Vertragsärzte enthält alle zugelassenen Kassenärzte, die nachweislich die Approbation als Arzt, sowie den erfolgreichen Abschluss entweder einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung oder einer Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet mit der Befugnis zum Führen einer entsprechenden Gebietsbezeichnung oder den Nachweis einer Qualifikation erhalten haben. Das Register wird in der gesetzlichen Krankenversicherung geführt.

Träger der Arztregister

Träger für die einzelnen Arztregister sind die Kassenärztlichen Vereinigungen in den Bundesländern

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