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Durch das Gesetz zur Anpassung der Finanzierung von Zahnersatz wurde zum 01.07.2005 ein Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 0,9 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen eingeführt. Dieser Zusatzbeitrag, der von den Versicherten allein aufzubringen ist, muss unabhängig vom Bezug einer bestimmten Leistung (z.B. Krankengeld, Zahnersatz) geleistet werden.
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