Stand: 08.02.2012   
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Krankenkassen Lexikon

Krankengeld

Beim Krankengeld handelt es sich um eine Geldleistung der Krankenversicherung zur wirtschaftlichen Sicherung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit. Das Krankengeld soll dabei dem Krankenversicherten den Verdienstausfall ersetzen. Es beträgt bei Arbeitnehmern 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt), höchstens jedoch 90 % des Nettoarbeitsentgelts und wird bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen gezahlt.





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