Stand: 04.02.2012   
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ACHTUNG!
Die Krankenkasse "CITY BKK" existiert nicht mehr.
Gesetzliche Krankenversicherung:

CITY BKK

Hammerbrookstr. 94
20099 Hamburg

Die Krankenkasse über sich


Die CITY BKK, wird zum 01.07.2011 geschlossen. Dies hat das BVA am 04.05.2011 verfügt.

Die versicherungspflichtigen Mitglieder können noch bis zu zwei Wochen nach der Schließung der CITY BKK in eine andere Krankenkasse ihrer Wahl wechseln. Der neue Versicherungsschutz schließt sich nahtlos an den bisherigen an. Das Mitglied und alle beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen sind ab dem 1. Tag nach der Schließung in der gewählten, neuen gesetzlichen Krankenkasse versichert. Es besteht sofort ein Anspruch auf den gesamten Leistungskatalog, ohne Anwartschafts- oder Wartezeiten. Wählt ein Mitglied gar keine Krankenkasse oder lässt die Zwei-Wochen-Frist verstreichen, meldet der Arbeitgeber das Mitglied bei der Krankenkasse an, die vor der Mitgliedschaft bei der CITY BKK die Versicherung durchgeführt hat. Ist diese nicht zu ermitteln, wählt der Arbeitgeber eine neue Krankenkasse. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II macht dies die Bundesagentur für Arbeit und für Rentner der Rentenversicherungsträger. Dadurch wird sichergestellt, dass auch bei versäumten Fristen keine Lücken im Versicherungsverlauf entstehen.

Eine Ausnahme sind freiwillig versicherte Mitglieder. Sie müssen ihren Wechsel innerhalb von drei Monaten selbst erklären, wenn sie im System der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Wird diese Frist versäumt und besteht für die Person keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall, greift im Regelfall eine nachrangige Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Somit ist auch in diesen Fällen für einen nahtlosen Versicherungsschutz gesorgt. Solche Personen müssen sich an die Krankenkasse wenden, bei der sie zuletzt vor der Schließung gesetzlich versichert waren.

Private Krankenversicherung - die Alternative
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