Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
Aufgabe der gesetzlichen Pflegeversicherung in Deutschland ist es, bei eintretender Pflegebedürftigkeit eine entsprechende Versorgung der Versicherten zu ermöglichen und sicherzustellen.
Leistungsarten der Pflegeversicherung
Die Leistungen setzen überall dort an, wo die Selbstständigkeit von pflegebedürftigen Personen eingeschränkt ist. Zu den Leistungsarten der Pflegeversicherung zählen
- Pflegesachleistungen
- Pflegegeld
- Kombination Pflegegeld & Sachleistung
- häusliche Pflege bei einer Verhinderung der zuständigen Pflegeperson
- Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- stationäre Kurzzeitpflege (auch als Ersatzpflege)
- Teil- und vollstationäre Pflege
Antrag auf Leistungen
Generell müssen alle Leistungen bei den jeweils zuständigen Pflegekassen beantragt werden. Hier ist eine rechtzeitige Einreichung des Antrags wichtig. Leistungen der Pflegeversicherung werden in der Regel erst ab dem Tag bewilligt, an dem der entsprechende Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist.
Höhe der Pflegeleistungen
Die Höhe und Umfang der einem pflegebedürftigen Versicherten zustehenden Leistungen ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad.