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Kassensitz

Kassensitz

Ein Kassensitz bezeichnet die Zulassung eines Vertragsarztes oder Vertragspsychotherapeuten zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung innerhalb eines bestimmten Planungsbereichs in Deutschland. Die Zulassung erfolgt durch den zuständigen Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und ist an einen konkreten Ort gebunden.

Begriff und Funktion eines Kassensitzes

Ein so genannter Kassensitz erlaubt es dem Inhaber, gesetzlich Krankenversicherte im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu behandeln und mit den Krankenkassen über die Kassenärztliche Vereinigung abzurechnen. Kassensitze unterliegen der Bedarfsplanung nach § 101 SGB V, weshalb ihre Anzahl je nach Fachrichtung und Region begrenzt ist. In überversorgten Gebieten kann eine Neuzulassung nur durch die Übernahme eines bestehenden Kassensitzes erfolgen. Der Begriff „Kassensitz“ ist umgangssprachlich; rechtlich korrekt spricht man von einer „Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung

Übertragung und Verkauf 

Ein Kassensitz kann – unter Beachtung gesetzlicher Vorgaben – verkauft, verlegt oder in eine Berufsausübungsgemeinschaft eingebracht werden. Dabei müssen neben der Zustimmung des Zulassungsausschusses auch sozialrechtliche und vertragsarztrechtliche Regelungen eingehalten werden.

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