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Kassenarten

Kassenarten

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gliedert sich gemäß § 4 Abs. 2 SGB V in folgende Kassenarten:

Diese Einteilung nach Kassenarten ist historisch bedingt, sie geht jeweils zurück auf ihre Gründung. Ein Großteil der Krankenkassen formierte sich in den Jahren nach Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung 1883/1884.

Mit Einführung der Öffnungsmöglichkeit für Krankenkassen und des Kassenwahlrechts im Jahr 1996 hat die historische Unterteilung weitestgehend an Bedeutung verloren. Der Großteil der Krankenkassen ist inzwischen für alle Versicherten wählbar, unabhängig von ihrem Beruf. Lediglich 27 Betriebskrankenkassen ( Stand 2019) sind derzeit noch betriebsbezogen und damit nur für die Mitarbeiter des Trägerunternehmens geöffnet. Teilweise gibt es regionale Beschränkungen auf ein oder mehrere Bundesländer, insbesondere bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen. Andere Krankenkassen sind bundesweit geöffnet.

Allgemeine Ortskrankenkassen

Die Ortskrankenkassen (AOK) wurden zunächst von den Gemeinden errichtet, um Arbeiter aufzunehmen, die nicht anderweitig in einer Betriebs- oder Innungskrankenkasse versichert waren. Durch Reformierung der Organisationsstrukturen hat sich die Anzahl mittlerweile auf 11 rechtlich selbständige Allgemeine Ortskrankenkassen reduziert, die alle dem AOK-Bundesverband angehören und als AOK – Die Gesundheitskasse auftreten.

Ersatzkassen (EK)

Als freiwillig wählbare Alternative zu berufsständischen Pflichtzuweisungen gründeten sich die Hilfskassen, aus denen sich im Jahr 1911 die Ersatzkassen (EK) entwickelten.
Heutzutage gehören zu den Ersatzkassen die Techniker Krankenkasse (TK), die BARMER, DAK-Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), die Handelskrankenkasse (hkk) sowie die Hanseatische Krankenkasse (HEK).

Innungskrankenkassen (IKK)

Die Innungskrankenkassen (IKK) bildeten sich dabei aus Gesellenbruderschaften heraus. Betriebe konnten sich ihnen als Trägerinnung anschließen, mit der Folge, dass alle Mitarbeiter automatisch bei der Innungskrankenkasse versichert waren. Inzwischen gibt es noch sechs IKK: die Bundesinnungskrankenkasse Gesundheit (BIG direkt gesund), IKK classic, IKK gesund plus, IKK Südwest, die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB), und die Innungskrankenkasse Nord.

Betriebskrankenkassen (BKK)

Betriebskrankenkassen wurden ursprünglich von Betrieben und Konzernen für ihre Mitarbeiter und deren Familienangehörige gegründet. Wer nicht in dem Gründerunternehmen beschäftigt war, konnte nicht Mitglied in deren Betriebskrankenkasse werden. Für die Errichtung einer eigenen BKK mussten in dem Betrieb mindestens 1.000 versicherungspflichtig Beschäftigen tätig sein. Einige BKK formierten sich bereits im 18. Jahrhundert und damit vor Einführung der Krankenversicherungspflicht.

Die Anzahl der BKK ist in den letzten Jahren aufgrund von Fusionen deutlich zurückgegangen. Gab es im Jahr 1995 noch 690 Betriebskrankenkassen, waren es 2015 nur noch 99. Mit derzeit 78 Krankenkassen (stand 2021) bleiben die Betriebskrankenkassen trotzdem die größte Kassenart.

Knappschaft (KBS)

Seit 2002 ist auch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit der Knappschaft Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie zählt derzeit 1,6 Millionen Versicherte.

Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK)

Für land- und forstwirtschaftliche sowie gärtnerische Unternehmer und mitarbeitende Familienangehörige besteht eine Versicherungspflicht in der landwirtschaftlichen Krankenkasse. Sie wird durchgeführt von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).

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