Ich AG

Mit der Gründung einer Ich-AG hatten Arbeitslose die Möglichkeit, im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit Dienstleistungen anzubieten.
Die Gründung einer Ich-AG sollte Arbeitslosen den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtern. Die Bundesagentur für Arbeit förderte Ich-AGs durch die Zahlung eines Existenzgründungszuschusses für einen befristeten Zeitraum. Im Jahr 2006 wurde der Zuschuss der Existenzgründungszuschuss und damit de facto auch die Ich-AG durch den sogenannten Gründungszuschuss abgelöst. Seit 2011 ist der Gründungszuschuss nur noch eine Ermessensleistung, auf die Empfänger von Arbeitslosengeld II ( Hartz IV) keinen Anspruch haben.
Empfänger des Existenzgründungszuschusses konnten sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern.