Hausarztzentrierte Versorgung (HZV)

Die hausarztzentrierte Versorgung (HZV) ist ein Versorgungsmodell in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland, bei dem Patientinnen und Patienten sich verpflichten, bei gesundheitlichen Problemen zunächst ausschließlich eine bestimmten Hausarzt aufzusuchen. Ziel ist eine koordinierte, kontinuierliche und wirtschaftliche Patientenversorgung.
Rechtliche Grundlage
Die HZV ist im Sozialgesetzbuch V (§ 73b SGB V) geregelt. Gesetzliche Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten die Teilnahme an solchen Programmen anzubieten. Die Teilnahme ist freiwillig.
Funktionsweise
Teilnehmende Versicherte wählen eine hausärztliche Praxis aus einem Vertragspartnernetz aus. Diese Praxis wird zur ersten Anlaufstelle für alle medizinischen Anliegen. Die Hausärztin oder der Hausarzt übernimmt eine Lotsenfunktion und koordiniert ggf. notwendige Überweisungen an Fachärzte.
Ziele der Hausarztzentrierten Versorgung
- Stärkung der Rolle der Hausärztinnen und Hausärzte
- Bessere Steuerung von Patientenströmen
- Vermeidung unnötiger Facharztbesuche und Doppeluntersuchungen
- Verbesserung der Versorgungsqualität
- Entlastung des Gesundheitssystems und Senkung der Kosten
Vorteile für Patienten
- Kontinuität in der medizinischen Betreuung
- Bessere Koordination bei komplexen Krankheitsverläufen
- Teilweise schnellere Terminvergabe und zusätzliche Serviceleistungen in der Hausarztpraxis
Kritik an der HZV
Kritiker des Modells bemängeln die eingeschränkte freie Arztwahl und befürchten eine Überlastung hausärztlicher Praxen. Auch die Abhängigkeit vom jeweiligen HZV-Vertrag der Krankenkasse kann die Wahlfreiheit einschränken. Aktuell dient die HZV in politischen Diskussionen als Modell für ein bundesweites verpflichtendes Primärarztsystem, bei dem alle gesetzlich Versicherten zuerst den Hausarzt aufsuchen müssen, bevor sie Fachärzte in Anspruch nehmen dürfen.