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Geringfügige selbstständige Tätigkeit

Geringfügige selbstständige Tätigkeit

Eine geringfügige selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn

  • das dabei erzielte monatliche Einkommen regelmäßig 538 Euro nicht übersteigt oder
  • die selbstständige Tätigkeit bereits im Vorfeld auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist.

Die wöchentliche Arbeitszeit spielt keine Rolle.

Geringfügig Selbstständig und Sozialversicherung

Eine geringfügige selbstständige Tätigkeit ist versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Dies gilt auch für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, sofern lediglich eine geringfügige selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird. Bei mehreren geringfügigen selbstständigen Tätigkeiten ist nur jeweils eine davon versicherungsfrei.

 

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