Gewinneinkunftsarten

Gewinneinkunftsarten sind ein zentraler Begriff im deutschen Einkommensteuerrecht. Sie beschreiben Einkunftsarten, bei denen das Einkommen durch eine Gewinnermittlung festgestellt wird – im Gegensatz zu den sogenannten Überschusseinkunftsarten. Die Unterscheidung ist sowohl steuerlich als auch im Sozialversicherungsrecht relevant, etwa bei der Berechnung des Gesamteinkommens.
Was zählt zu den Gewinneinkunftsarten?
Nach § 2 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) zählen folgende drei Einkunftsarten zu den Gewinneinkunftsarten:
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
z. B. aus Ackerbau, Viehzucht oder Forstwirtschaft - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
etwa bei Handwerksbetrieben, Handelsunternehmen oder Start-ups - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
z. B. von Freiberuflern wie Ärzten, Anwälten oder Architekten
Wie wird der Gewinn ermittelt?
Bei diesen Einkunftsarten erfolgt die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens durch den Vergleich von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Die Differenz bildet den steuerlich relevanten Gewinn, der auch als Gesamteinkommen im Sinne der Sozialversicherung gilt.