Arbeitseinkommen

Das Sozialgesetzbuch definiert das Arbeitseinkommen als den aus allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommenssteuerrechts ermittelten Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit. Das jährliche Arbeitseinkommen bildet für Selbstständige die Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge.