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  • Wechsel von PKV zur GKV
2026-04-02T08:36:03+02:00

Wechsel (Rückkehr) von der PKV in die GKV

Wechsel von PKV zurück in die GKV Wechsel von PKV zurück in die GKV

Eine Mitgliedschaft in der Privaten Krankenversicherung ist einen langfristige und oft lebenslange Entscheidung und sollte reichlich überlegt sein. Denn ein Zurück aus der PKV in die GKV ist nur möglich, wenn unter bestimmten Bedingungen wieder die Voraussetzung für eine GKV-Pflichtversicherung gegeben sind. Die gesetzlichen Grundlage dieser Regelungen sind durch § 5 und § 6 des SGB V gegeben.

Inhaltsverzeichnis
  • 1 Rückkehr in die GKV für Arbeitnehmer
  • 2 Rückkehr in die GKV für Selbstständige
  • 3 Rückkehr in die GKV für Studenten
  • 4 Rückkehr in die GKV bei Arbeitslosigkeit

Rückkehr in die GKV für Arbeitnehmer

Wenn Ihr Lebensalter unter 55 Jahren liegt und sich Ihre Einkommensverhältnisse z.B. aufgrund von Teilzeit, Jobwechsel oder Arbeitslosigkeit derart verändern, dass die Versicherungspflichtgrenze ( Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG ) regelmäßig unterschritten wird, ist eine Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung auf Antrag möglich. Als durchgehende Mindestdauer dieser Unterschreitung gilt der Zeitraum von einem Jahr. Diese Veränderung kann aber auch durch eine vom Gesetzgeber vorgenommene jährliche Erhöhung der JAEG eintreten, wenn das Bruttoeinkommen entsprechend langsamer ansteigt.

Ist das 55. Lebensjahr hingegen bereits überschritten, besteht diese Möglichkeit nur dann, wenn im vorangegangenen Zeitraum von 60 Monaten wenigstens für einen Tag eine GKV-Mitgliedschaft bestanden hat.

Rückkehr in die GKV für Selbstständige

Selbstständige und Freiberufler unterliegen nicht der Versicherungspflicht und können daher frei zwischen den Versicherungssystemen wählen. Einzige Ausnahme bildet die versicherungsrechtlich gesonderte Berufsgruppe der Künstler und Publizisten. Wer als Selbstständiger PKV-Mitglied ist, kann nur in die GKV zurückkehren, wenn er im Hauptjob in ein Arbeitnehmerverhältnis wechselt und sein Jahresverdienst unter der Höhe der Versicherungspflichtgrenze (JAEG ) liegt. Bewegen sich die selbstständig erzielten Einnahmen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 350 Euro, kann sich bei bestehenden Voraussetzungen in der beitragsfreien Familienversicherung über den Ehe- oder Lebenspartner wieder gesetzlich versichern.

Rückkehr in die GKV für Studenten

PKV-versicherte Studenten sind für die Dauer ihres Studiums zwar an die Entscheidung für die Private Krankenversicherung gebunden, haben aber nach dem Abschluss die Möglichkeit, sich ohne weitere Nachweise oder Angaben von Gründen wieder in der GKV zu versichern. Die private Krankenkasse muss bei nachgewiesenem Studienabschluss eine Kündigung akzeptieren. Einzuhalten ist hier lediglich die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist. Die Rückkehrmöglichkeit nach dem Studium wird erst dann versperrt, wenn sich die Absolventen von der Versicherungspflicht auf Antrag befreien lassen, um in der PKV bleiben zu können, auch wenn Ihr Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (JAEG) liegt.      

Rückkehr in die GKV bei Arbeitslosigkeit

Wer sich als Privatversicherter arbeitslos meldet, kann unter folgenden Voraussetzungen wieder in die GKV zurückkehren:

  • es besteht ein Anspruch auf ALG
  • Das 55. Lebensjahr wurde noch nicht vollendet

Diese Regelung nach ( § 5 SGB V) gilt sowohl für Arbeitnehmer, die sich arbeitslos melden  als auch  für privat versicherte Selbstständige, die ihre Selbstständigkeit aufgeben möchten, um Arbeitslosengeld zu beziehen. Bei letzteren besteht dann Anspruch auf ALGI, wenn unmittelbar vor Beginn der Selbstständigkeit mindestens ein Jahr eine versicherungspflichtige Tätigkeit vorlag oder während der Selbstständigkeit eine Weiterversicherung in der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung  laut § 28a SGB III bestanden hat.

Besteht kein Anspruch auf ALG  und muss darum Grundsicherung ( Bürgergeld) beantragt werden, verbleiben diese Versicherten in der PKV und wechseln in den meisten Fällen in den PKV-Basistarif. 

Weiterführende Links zum Thema:
  • Wechsel von PKV zur GKV - Wann und für wen ist eine Rückkehr möglich?
    Wer sich für die Private Krankenversicherung (PKV) entscheidet, geht eine langfristige Bindung ein. Eine Rückkehr als "Bäumchen wechsel Dich" zwischen den beiden Versicherungsystemen ist durch den Gesetzgeber erschwert worden.
  • PKV: Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung für Rentner bald unmöglich?
    Ein Wechsel aus der privaten Krankenversicherung zurück in die GKV ist für Menschen ab 55 Jahren und insbesondere Rentnerinnen und Rentner nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will nun auch diese Möglichkeiten beenden und so die Solidargemeinschaft schützen.
  • Gesetzeslücke zur Familienversicherung geschlossen: Trick mit Teilrente nun passé
    Mit dem so genannten Pflegekompetenzgesetz hat die Bundesregierung einem vormals legalem Trick zur Rückkehr in die GKV einen Riegel vorgeschoben. Rentner können seit dem 1. Januar 2026 nicht mehr durch eine Umstellung auf Teilrentenbezug kostenfrei in die Familienversicherung aufgenommen werden und die PKV dafür verlassen.

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