IK fördert die Zahngesundheit mit jährlich bis zu 250 Euro Mehr Flexibilität bei der Auswahl von Leistungen
Die Innovationskasse (IK) unterstützt ihre Versicherten unabhängig von Bonusprogramm oder Gesundheitskonto mit einem Zuschuss von bis zu 100 Euro pro Jahr für die professionelle Zahnreinigung beim Zahnarzt ihrer Wahl. Zusätzlich haben Versicherte ab 16 Jahren weiterhin die Möglichkeit, über das Bonusprogramm der IK bis zu 150 Euro pro Jahr dafür zu erhalten.
Insgesamt können Versicherte somit von bis zu 250 Euro Unterstützung für ihre Zahngesundheit profitieren. Dieser Ansatz bietet den Versicherten eine größere Entscheidungsfreiheit bei der Verwendung der Zuschüsse. Wenn sie beispielsweise lediglich die bonusunabhängige Zahlung von bis zu 100 Euro für die professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen und den Bonus von bis zu 150 Euro nicht auch noch dafür verwenden, können sie stattdessen ein anderes Angebot aus dem Bonusprogramm der IK nutzen. Das ist deshalb so attraktiv, weil die IK hier eine große Auswahl an weiteren Zuschüssen für sie bereithält: beispielsweise bis zu 150 Euro für den Sportverein oder das Fitnessstudio, bis zu 300 Euro für technische Geräte zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung digitaler Inhalte mit Gesundheitsbezug oder sogar bis zu 500 Euro Zuschuss zu den Kosten für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Entscheiden sich die Versicherten für eine dieser Varianten, dann bleibt ihnen dennoch der Zuschuss von bis zu 100 Euro für die PZR erhalten, weil ihnen dieser Betrag ungeachtet dessen zur Verfügung steht.
Eine PZR beinhaltet laut Bundeszahnärztekammer „die Entfernung aller erreichbaren harten und weichen Beläge, die Politur der Zahnoberflächen sowie die anschließende Fluoridierung.“ Gleichzeitig müsse der Patient nach Feststellung des individuellen Erkrankungsrisikos und des Mundhygienezustandes aufgeklärt und entsprechende Informationen sowie Hinweise zur Verbesserung der Mundhygiene erhalten. „Die gründliche und regelmäßige Reinigung der Zähne und der Wurzeloberfläche stellt zahnmedizinisch gesehen eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen dar“, so die Bundeszahnärztekammer.
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