Ärztliche Zweitmeinung mit BetterDoc
Gesetzlich Versicherte haben grundsätzlich das Recht, weitere Ärzte um eine zweite Meinung zu bitten.„Vor einem größeren Eingriff zögern die meisten Menschen. Sie würden sich gern eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Hier hilft die IKK Nord ihren Versicherten, die sich beispielsweise fragen, ob eine geplante Operation wirklich nötig ist, weiter. Sie können auf unseren Kooperationspartner BetterDoc zurückgreifen. Er unterstützt bei der Suche nach Antworten und geeigneten Ärzten oder einer passenden Klinik“, sagt Ralf Hermes, Vorstand der IKK Nord. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.
BetterDoc kann bei Anfragen vor geplanten Operationen an Rücken, Hüfte, Knie, Schulter und Fuß helfen. Der Dienstleister springt auch ein, wenn Versicherte mit dem Ergebnis der bisherigen konservativen Behandlung unzufrieden sind, es Komplikationen nach einem orthopädischen Eingriff gibt oder eine mögliche Fehldiagnosestellung im Raum steht.
Der Kontakt erfolgt über einen persönlichen Code unter: www.betterdoc.org/ikk-nord oder über die gebührenfreie Hotline: 0800 444 6 999.

IKK - Die Innovationskasse
- Kassenprofil, Testergebnisse und Informationen- Ärztliche Zweitmeinung – wichtige Entscheidungshilfe für Patienten
Eine ärztliche Zweitmeinung ist nicht nur bei drohenden hohen Behandlungskosten, sondern auch bei Zweifeln an der vorgeschlagenen Behandlung wertvoll. Gerade bei schwerwiegenden Eingriffen wie Operationen oder Chemotherapien, aber auch im Zahnärztlichen Bereich kann ein weiterer ärztlicher Blick von größter Wichtigkeit sein. - Corona-Pandemie: IKK Nord bietet weiterhin Unterstützungsmöglichkeiten für Arbeitgeber an
Auf Bundesebene wurde vereinbart, die Erleichterung des vereinfachten Stundungsverfahrens für Arbeitgeber aller Branchen für den Monat Mai 2020 fortzuführen. Dazu ist ein neuer Antrag erforderlich, in dem Unternehmen angeben, welche Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen sie bereits in Anspruch genommen haben. - IKK e.V. kritisiert den massiven Eingriff in die Finanzautonomie der Krankenkassen durch Regelungen im GPVG
Die Innungskrankenkassen kritisieren die Pläne der Bundesregierung im Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG), die anwachsenden Mehrkosten im Gesundheitssystem primär aus den Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen zu finanzieren. - Corona-Pandemie: Die IKK Nord steht Mitgliedern und Betrieben unverändert zur Seite
Bund und Länder haben zur Eindämmung der Corona-Pandemie einen Teil-Lockdown beschlossen. Betriebe bestimmter Wirtschaftsbereiche, z. B. in der Gastronomie oder im Freizeit- und Veranstaltungsbereich mussten ab dem 02.11.2020 vorerst bis zum Monatsende schließen.