Widerspruchslösung im Bundestag: Werden wir alle zu potenziellen Organspendern?
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Diejenigen Abgeordneten, die sich für die Beibehaltung der so genannten Entscheidungslösung aussprachen, wollen das Problem zu geringer Spenderzahlen mit verbesserter Aufklärung und Dokumentation des in der Bevölkerung vorhandenen Spendenwillens verbessern. Zu den ausdrücklichen Gegnern einer Widerspruchslösung gehören der SPD-Abgeordnete Lars Castellucci, der GRÜNE Sven Lehmann oder der CDU-Abgeordnete Michael Brand.
Hintergrund der Debatte ist der anhaltende Mangel an Spenderorganen. Nach Angaben im Gesetzentwurf gab es 2025 in Deutschland 985 Organspender. Gleichzeitig standen 8.199 Menschen auf der Warteliste für eine Organtransplantation. Die Befürworter der Widerspruchsregelung argumentieren, dass die bisherigen Maßnahmen keine Steigerung der Organspendezahlen erreicht hätten.
Das würde sich ändern
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf wäre künftig nicht mehr die ausdrückliche Zustimmung, sondern das Ausbleiben eines Widerspruchs entscheidend. Wer zu Lebzeiten einer Organspende nicht widersprochen hat, könnte nach dem Tod grundsätzlich als Spender infrage kommen. Ein erklärter Widerspruch müsste zuverlässig auffindbar sein und vor einer Organentnahme berücksichtigt werden. Das seit März 2024 bestehende Organspende-Register soll dabei eine zentrale Rolle spielen. Auch Angehörige sollen weiterhin gefragt werden, ob ihnen ein entgegenstehender Wille des Verstorbenen bekannt ist. Entscheidend wäre jedoch der Wille des möglichen Spenders. Die Befürworter sehen darin vor allem eine Möglichkeit, Angehörige in einer ohnehin außergewöhnlichen Situation zu entlasten. Häufig sei der Wille eines Verstorbenen nicht bekannt, sodass Familienmitglieder bislang über die mutmaßliche Entscheidung entscheiden müssten.
Regelungen für Organspende - Widerspruchslösung oder Entscheidungslösunggeneriert mit GPT 5.6 Luna
Kritik: Schweigen darf keine Zustimmung bedeuten
Die Gegner der Widerspruchslösung warnen dagegen vor einem Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht. Sie argumentieren, dass eine so weitreichende Entscheidung über den eigenen Körper eine aktive Zustimmung voraussetze. Statt die rechtliche Grundentscheidung umzukehren, müssten bestehende Defizite bei Information und Registrierung beseitigt werden.
Kritisiert wird unter anderem, dass das Organspenderegister erst 2024 und damit deutlich später als ursprünglich vorgesehen gestartet ist. Zudem seien die Möglichkeiten zur Registrierung bislang zu kompliziert und nicht überall niedrigschwellig zugänglich. Die Gegner der Widerspruchslösung fordern deshalb unter anderem eine einfachere und barrierefreie Registrierung sowie eine systematische Aufforderung an junge Erwachsene, sich nach dem 18. Geburtstag mit der Organspende auseinanderzusetzen.
Entscheidung noch nicht gefallen
Die Debatte im Bundestag ist noch keine Entscheidung über die Einführung der Widerspruchslösung. Nach der ersten Lesung sollen die drei vorliegenden Vorlagen im federführenden Gesundheitsausschuss weiter beraten werden. Neben dem Gesetzentwurf der 254 Abgeordneten und einem entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates liegt damit auch ein Antrag vor, der die geltende Entscheidungsregelung weiterentwickeln will.
Bereits im Januar 2020 hatte der Bundestag die Einführung einer Widerspruchslösung abgelehnt. Stattdessen wurde die bestehende Entscheidungsregelung durch bessere Aufklärung und ein künftig einzurichtendes Organspenderegister gestärkt. Die erneute Debatte zeigt, dass die Frage nach dem richtigen Verhältnis von Selbstbestimmung, Aufklärung und der Versorgung schwer kranker Menschen mit Spenderorganen weiterhin politisch und ethisch umstritten ist.
