U2 Umlage: Mutterschutz auch nach Fehlgeburten
Neue Regelung gilt ab Juni 2025Diese Muterschutzfristen sollen gelten
Je nach Schwangerschaftswoche gilt künftig folgende Schutzfrist:
- ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
- ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen
- ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen
Während dieser Zeit dürfen Arbeitgeber betroffene Frauen nicht beschäftigen, es sei denn, sie erklären sich ausdrücklich zur Rückkehr an den Arbeitsplatz bereit. In der Schutzfrist besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, finanziert über die Krankenkasse.
U2-Umlage: Das müssen Arbeitgeber beachten
Der GKV-Spitzenverband hat am 5. März 2025 mit einem Rundschreiben konkretisiert, wie Arbeitgeber die Erstattung im U2-Verfahren korrekt beantragen. Eine Neuerung besagt, dass der Tag der Fehlgeburt im Datenfeld „Mutmaßlicher Entbindungstag“ angegeben werden muss. Weiterhin ist eine ärztliche Bescheinigung über die Fehlgeburt mit Angabe der Schwangerschaftswoche der Krankenkasse vorzulegen.
Die Neuerung ist ein wichtiger Schritt zur rechtlichen und finanziellen Absicherung von Frauen, die von einer späten Fehlgeburt betroffen sind – ein Thema, das bisher oft übersehen wurde.
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