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Leistungen

U2 Umlage: Mutterschutz auch nach Fehlgeburten

Neue Regelung gilt ab Juni 2025
veröffentlicht am 03.06.2025 von Redaktion krankenkasseninfo.de

MutterschutzMutterschutz(c) Getty Images / Ridofranz
Seit dem 1. Juni 2025 erhalten auch Frauen, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erleiden, erstmals Anspruch auf gestaffelten Mutterschutz. Grundlage ist das geänderte Mutterschutzgesetz, das eine bedeutende Lücke im bisherigen Schutzsystem schließt.

2025-06-03T15:05:00+02:00

Diese Muterschutzfristen sollen gelten 

Je nach Schwangerschaftswoche gilt künftig folgende Schutzfrist:

  •     ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz
  •     ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen
  •     ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen

Während dieser Zeit dürfen Arbeitgeber betroffene Frauen nicht beschäftigen, es sei denn, sie erklären sich ausdrücklich zur Rückkehr an den Arbeitsplatz bereit. In der Schutzfrist besteht ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, finanziert über die Krankenkasse.

U2-Umlage: Das müssen Arbeitgeber beachten

Der GKV-Spitzenverband hat am 5. März 2025 mit einem Rundschreiben konkretisiert, wie Arbeitgeber die Erstattung im U2-Verfahren korrekt beantragen. Eine Neuerung besagt, dass der Tag der Fehlgeburt im Datenfeld „Mutmaßlicher Entbindungstag“ angegeben werden muss. Weiterhin ist eine ärztliche Bescheinigung über die Fehlgeburt mit Angabe der Schwangerschaftswoche der Krankenkasse vorzulegen.

Die Neuerung ist ein wichtiger Schritt zur rechtlichen und finanziellen Absicherung von Frauen, die von einer späten Fehlgeburt betroffen sind – ein Thema, das bisher oft übersehen wurde.

 

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