U-Untersuchungen bei Kindern: Sonderfristen laufen zum 1. Juli aus
Weil sich das Infektionsgeschehen im Frühling abgeschwächt hatte, entschied der G-BA, wieder zu den wissenschaftlich begründeten Zeiträumen für die Kinder-Früherkennungsuntersuchungen zurückzukehren. Die Sonderregelungen während der Pandemie laufen nach einer dreimonatigen Übergangsphase seit Ende März nun am 30.6. 2022 entsprechend aus.
Die Kinder-Richtlinie des G-BA weist für die U-Untersuchungen bestimmte Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten auf, innerhalb derer die Untersuchengen in Anspruch zu nehmen sind. Zwischenzeitlich waren diese Fristen wegen der Pandemie gelockert. Bei Kindern von eins bis sechs Jahren durfte von den Fristen abgewichen werden.
Eltern konnten die U-Untersuchungen während der Pandemiezeit auch nach Überschreiten eienr Frist für ihr Kind in Anspruch nehmen. Mit dem Quartalsende geht eine Übergangszeit zu Ende, in der Kinderarztpraxen und Eltern der Wiedereinstig in die bekannte Fristenroutine und das Nachholen von U-Untersuchungen erleichert werden sollte.
Die Früherkennungsuntersuchungen U6 bis U9 zielen darauf ab, Entwicklungsauffälligkeiten bei Kindern frühzeitig erkennen und behandeln zu können.
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