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Gesundheitspolitik

Pflegereform: Entlastung für kinderreiche Arbeitnehmer

Neue gestaffelte Beitragssätze in der Pflegeversicherung ab Juli
veröffentlicht am 08.06.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Pflegebeitrag ab Juli 2023Pflegebeitrag ab Juli 2023(c) Fotolia.de / Setareh
Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden zum 1. Juli angehoben. Dennoch werden viele Versicherte entlastet. Denn die Arbeitgeber zahlen nun einen höheren Anteil am Beitrag als die Arbeitnehmer, Eltern stufenweise weniger mit steigender Anzahl an Kindern.

2023-06-08T14:50:00+00:00
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Sechsfach gestaffelte Pflegebeiträge

Das ab Juli 2023 geltende Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz sieht eine Anhebung des Pflegebeitragssatzes auf bis zu 4,0 Prozent vor. Diese Teuerung gilt jedoch nur für kinderlose Arbeitnehmer. Das Gesetz beinhaltet nun eine neuartige Staffelung der Beitragssätze in sechs Stufen, die sich nach der Anzahl der Kinder richten.

Wer ein einziges Kind zu Hause aufzieht oder als Elternteil nachweisen kann, bekommt einen Pflegebeitragssatz von 3,4 Prozent statt bisher 3,05 Prozent. Bei zwei Kindern gilt ab Juli ein Beitragssatz von 3,15 Prozent anstatt der bisher für diese Gruppe geltenden 3,05 Prozent. Ab einer dreifachen Elternschaft sinkt der Pflegebeitrag geringfügig unter die Drei-Prozent-Marke. Für Eltern mit fünf und mehr Kindern gilt immer noch ein Beitragssatz von 2,4 Prozent.

Arbeitgeber zahlen höheren Beitragsanteil 

Die wesentlichere Entlastung für versicherte Arbeitnehmer liegt in der Aufhebung der bisher geltenden Parität beim Pflegebeitrag. Was ind er Krankenversicherung bislang niemand wagte anzutasten, wird nun durch die Ampel-Koalition in der Pflegeversicherung erstmals real: Ab Juli 2023 werden die Arbeitgeber beim Beitrag stärker in die Pflicht genommen als ihre Angestellten. 

Beitragssätze zur Gesetzlichen Pflegeversicherung ab Juli 2023

Beitrag für
Mitglieder

Beitragssatz
gesamt
Arbeitnehmer-
Anteil
Steigerung /
Entlastung*
ohne Kinder
(ab 23 Jahren)  
4,00 % 2,30 % + 0,6 %
ohne Kinder
(unter 23 Jahren)  
3,40 % 1,70 % + 0,175 %
mit 1 Kind 3,40 % 1,70 % + 0,175 %
mit 2 Kindern 3,15 % 1,45 % - 0,075 %
mit 3 Kindern 2,90 % 1,20 % - 0,325 %
mit 4 Kindern 2,65 % 0,95 % - 0,575 % 
ab 5 Kindern 2,40 % 0,70 % - 0,825 % 


*gilt für Arbeitnehmer

Für Lohnbüros, Finanzbehörden und Krankenkassen ist die sechsfache Aufsplittung der Beiträge mit einem hohen technischen Aufwand verbunden. Umstellungsprobleme, Abrechnungsfehler und Anlaufschwierigkeiten sind vorprogrammiert.

Mehrheit der Familien kaum entlastet

Die Bundesregierung kommt mit dem Gesetz einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nach. Dieses hatte verfügt, Eltern mit mehreren Kindern bei den Pflegebeiträgen stärker zu entlasten als bisher. Die beschlossene Reform erfüllt das nun formal. In der statistisch wirksamen sozialen und ökonomischen Realität sieht das Ergebnis jedoch etwas anders aus. Denn nicht einmal zehn Prozent aller Familienhaushalte in Deutschland haben drei Kinder*. Und nur noch jede 50. Familie lebt mit vier Kindern. Verschwindend gering im Vergleich dazu ist die Anzahl von Menschen mit fünf Kindern oder mehr.

Statistik zur Kinderzahl in Familien von 2019 Statistik zur Kinderzahl in Familien von 2019(c) Bundeszentrale für politische Bildung ( CC 3.0

 

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