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Gesundheit

Keine Behandlung nach Impfschaden? TK revidiert Falschmeldung nach Fehler

Kosten bei Impfschaden werden 'selbstverständlich' übernommen und die Verantwortung geprüft
veröffentlicht am 19.02.2021 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Impfreaktionen, Impfschäden und Krankenkasse    Impfreaktionen, Impfschäden und Krankenkasse(c) Angelo Esslinger / pixabay / CC0
Im Januar 2021 verbreitete sich im Internet ein Gerücht, wonach die Techniker Krankenkasse bei einem Impfschaden keine ärztlichen Behandlungskosten übernehmen würde. Die TK revidierte dies und stellte zugleich klar, dass die Falschnachricht durch ein fehlerhaftes Schreiben der TK ausgelöst wurde.  

2021-02-19T15:40:00+00:00
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Auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP kommunizierte die TK eine Richtigstellung: „Treten in Folge der Impfung gegen das Coronavirus in Einzelfällen Impfschäden auf, übernehmen wir die entsprechenden Behandlungskosten selbstverständlich über die Versichertenkarte."

Betroffene haben Anspruch auf Behandlung und Schadenersatz

Die TK behalte sich allenfalls eine Prüfung von möglichen Schadensersatzansprüchen vor, wie sie etwa gegenüber Impfstoffherstellern oder anordnenden Behörden auftreten könnten. Weiterhin weist die TK darauf hin, dass für Betroffene möglicherweise auch ein Anspruch auf Schadenersatz durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) und das Bundesversorgungsgesetz besteht.

Ein Kundenberater der TK hatte einem Versicherten zuvor am 18. Januar mitgeteilt, dass die Corona-Impfungen „nicht durch die Krankenkassen, sondern durch die einzelnen Bundesländer organisiert und durchgeführt“ werden und daher mögliche Folgeschäden „auch nicht von der Techniker Krankenkasse getragen" werden. Daraufhin teilten mehrere tausend Menschen das Schreiben im Internet und äußerten ihre Besorgnis.

Impfreaktion oder Impfschaden ?

Auf ihrer Website informiert die TK zu dem über die Begriffsbestimmungen und Abgrenzungen für einen Impfschaden im Unterschied zu einer Impfreaktion. Impfreaktionen seien eher harmlose und körperlich meist lokal begrenzt auftretende Beschwerden, wie sie durch die Immunantwort der körpereigenen Abwehr entstehen. Übliche Symptome dafür seien Rötungen und Schmerzen an  Einstichstellen bis hin zu Reaktionen am ganzen Körper wie leichtes Fieber, Kopf- oder Gliederschmerzen. Zudem könne es bei der Verabreichung von Lebendimpfstoffen zu abgeschwächten Krankheitsverläufen kommen, die denen der Krankheit ähneln ( Imitation oder Impfkrankheit – Beispiel 'Impfmasern' ). Diese könnten in seltenen Fällen auch schwerer verlaufen.

In klarer Abgrenzung zu den bekannten Impfreaktionen nennt die TK die Definition eines Impfschadens wie sie im Infektionsschutzgesetz (IfSG) wie folgt definiert:

"Ein Impfschaden ist die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung“. Dieser liege auch vor, wenn „mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde“.

 

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