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Krankenkassenbeitrag

Höchstbeitrag trotz geringerer Einkünfte: Selbstständige bekommen Geld zurück

Gesetzgeber will Regeln ändern und Versicherte vor finanzieler Überforderung schützen
veröffentlicht am 09.11.2023 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Viele Selbstständige zahlten zu Unrecht den Höchstbeizrag an die Krankenkasse Viele Selbstständige zahlten zu Unrecht den Höchstbeizrag an die Krankenkasse(c) Kreuznacher Zeitung / pixelio.de
Selbstständige, die wegen Fristüberschreitungen trotz geringerer Einkünfte den Höchstbeitrag an ihre Krankenkasse abführen mussten, sollen rückwirkend zu viel gezahlte Beitragsgelder zurück erhalten. Das berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg.

2023-11-09T18:06:00+00:00
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Laut einer geplanten anstehenden Gesetzesänderung soll es den Krankenkassen nun verboten werden, von ihren freiwillig versicherten Mitglieder den Höchstbeitrag zu verlangen, wenn das Finanzamt noch keinen anderslautenden Bescheid über das Einkommen ausgestellt hat. Die Novelle des SGB beinhaltet ein Rückforderungsrecht auch für vergangene Jahre bis 2018.     

Maximalbeitrag trotz geringerer Einkünfte

Mit dem Vorhaben reagiert die Bundesregierung auf Berichte und Beschwerden von Verbraucherzentralen, wonach die Krankenkassen zu spät eingereichte Einkommensnachweise nicht akzeptiert haben, um ihre Versicherten anschließend im Höchstbeitrag einzustufen. Nicht wenige Betroffene wurden durch diese Praxis der Kassen an den Rand der Insolvenz getrieben, weil sie tausende Euro Nachzahlungsforderungen erhielten. Selbstständige und Freiberufler haben drei Jahre Zeit, ihr tatsächliches Jahreseinkommen gegenüber der Krankenkasse per Steuerbescheid nachzuweisen. Versicherte, die diese Frist versäumten, wurden zuletzt gehäuft in den Höchstbeitrag eingestuft.    

Die Krankenkassen sollen nun in vergleichbaren Fällen künftig verpflichtet werden, ihre Versicherten zunächst über die Einstufung im Höchstbeitrag zu informieren und ihnen anschließend eine Frist von zwölf Monaten gewähren, um unter Vorlage des Steuerbescheides dann eine Korrektur des zu zahlenden Monatsbeitrags zu erwirken. Die entsprechenden Änderungen im Sozialgesetzbuch sollen schon Ende November im Bundesrat beschlossen werden.

"Rote Karte für Krankenkassen"

„Die Rote Karte des Gesetzgebers für die Krankenkassen war mehr als geboten." kommentierte die Patientenschützerin Yvonne Vollmer von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Gerade Menschen mit geringen Einkommen wurden so in die Schuldenfalle getrieben. Sie sollten hohe Beiträge entrichten, obwohl ihre Einkommen niedrig waren“.

                    
 GKV Höchstbeitrag 2023* 807,98  EUR + Pflegebeitrag
 GKV Höchstbeitrag 2022* 769,16  EUR + Pflegebeitrag
 GKV Höchstbeitrag 2021* 769,16  EUR + Pflegebeitrag
 GKV Höchstbeitrag 2020* 726,56  EUR + Pflegebeitrag







 

( *Bei durchschnittlichem Zusatzbeitrag )  

 

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