Vorsorge

Mammographie-Screening bald auch für Frauen von 45 bis 49 Jahren

Altersgrenze für Früeherkennungsprogramm abgesenkt
veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Mammografie-Screening als BrustkrebsvorsorgeMammografie-Screening als Brustkrebsvorsorge(c) Rainer Sturm / pixelio.de
Kostenloses Mammografie-Screening ist bald auch für jüngere Frauen zwischen 45 und 49 Jahren vorgesehen. Das gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als höchstes Entscheidergremium bekannt. Die Altersgrenze für die Teilnahme an der Brustkrebs-Früherkennung sei entsprechend abgesenkt worden. 

2026-10-16T11:56:00+00:00

Finden Sie die richtige Krankenkasse

Vergleichen Sie Beiträge und Leistungen und sparen Sie.

Zum Krankenkassenvergleich

Termine ab 1. August 2027 möglich - Einladungen ab 2028 

Bis die Neuregelung technisch und administrativ umgesetzt werden kann, soll eine Übergangslösung ab dem 1. August 2027 geschaffen werden. Anspruchsberechtigte Frauen können dann über sogenannte Zentrale Stellen sich selbst für einen Untersuchungstermin anmelden. Persönliche Einladungen zu Vorsorgeterminen erhalten sie dann voraussichtlich ab Januar 2028.

Bislang können circa 14,5 Millionen Frauen im Alter von 50 bis 75 Jahren am Mammographie-Programm teilnehmen. Durch die gesenkte Altersgrenze wird noch weiteren 2,5 Millionen Frauen eine regelmäßige Brustkrebsvorsorge ermöglicht. "Früherkennung funktioniert nur gut, wenn Erkrankungsanzeichen sicher erkannt werden und es möglichst selten ‚falschen Alarm‘ gibt. In diesem Sinne hoffen wir, einen guten Beschluss gefasst zu haben.“, kommentierte  Dr. med. Bernhard van Treeck als Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung den Beschluss.

Bewertung nötig wegen möglicher Strahlenbelastung 

Damit radiologische Verfahren zur Früherkennung einer Erkrankung angewandt werden dürfen, bedarf es einer Rechtsverordnung des für Strahlenschutz zuständigen Bundesministeriums, aktuell des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN). Auf Basis einer wissenschaftlichen Bewertung des Bundesamts für Strahlenschutz werden in der Rechtsverordnung des Ministeriums die wesentlichen Kriterien festgelegt, nach denen die Früherkennungsuntersuchung strahlenschutzrechtlich zulässig ist. Nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung muss der G-BA innerhalb von 18 Monaten entscheiden, ob die Früherkennungsuntersuchung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt wird. Die Änderung der Brustkrebs-Früherkennungs-Verordnung des zuständigen Ministeriums zur Absenkung der unteren Altersgrenze ist am 5. März 2026 in Kraft getreten.

Umsetzung einer EU-Richtlinie

Schon im März 2021 hatte der G-BA beschlossen, die Altersgrenzen für das Screening zu überprüfen. Anlass war damals eine Aktualisierung der europäischen Brustkrebsleitlinie der EU-Kommission. Diese empfahl, auch Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren sowie zwischen 70 und 74 Jahren in das Früherkennungsprogramm einzubeziehen. 

 

Folgen Sie uns bei Google News

Folgen Sie uns auf Google News
Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

16960 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.