Patientenrechtegesetz

Das Patientenrechtegesetz ist ein deutsches Gesetz, das am 26. Februar 2013 in Kraft trat. Ziel des Gesetzes ist es, die Rechte von Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen zu stärken und transparenter zu gestalten. Es verankert zentrale Patientenrechte erstmals ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und fasst bestehende Regelungen aus Rechtsprechung, Standesrecht und verschiedenen Einzelgesetzen systematisch zusammen.
Das Patientenrechtegesetz soll das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Behandelnden stärken und dazu beitragen, die Qualität der Versorgung zu verbessern.
Kerninhalte des Gesetzes
- Aufklärung und Einwilligung
Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, Patienten umfassend und verständlich über Diagnose, Therapie und Risiken aufzuklären. Eine Behandlung darf nur mit ausdrücklicher Einwilligung erfolgen.
- Dokumentationspflichten
Behandelnde müssen die Behandlung in der Patientenakte sorgfältig dokumentieren. Patienten haben ein Recht auf Einsicht in ihre vollständige Akte.
- Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag wird rechtlich definiert. Damit verbunden sind Pflichten zur fachgerechten Behandlung und zur partnerschaftlichen Kommunikation.
- Haftung bei Behandlungsfehlern
Das Gesetz erleichtert Patienten die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Behandlungsfehlern, etwa durch Beweiserleichterungen.
- Unterstützung durch Krankenkassen
Krankenkassen müssen ihre Versicherten bei Verdacht auf Behandlungsfehler unterstützen, z. B. durch Gutachten des Medizinischen Dienstes.