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Klima & Gesundheit

Hitzefrei nur für Schüler oder auch für Arbeitnehmer möglich?

veröffentlicht am 14.08.2025 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Gibt es ein Recht auf Hitzefrei für Arbeitnehmer?Gibt es ein Recht auf Hitzefrei für Arbeitnehmer?(c) Getty Images / Yury Karamanenko
Konzentriertes Arbeiten,wenn der Schweiß die Augen verklebt? Wohl kaum. Bei sehr hohen bis extremen Temperaturen  steigt die körperliche Belastung – Lernleistungen und Produktivität sinken. Ein „Hitzefrei“ an Schulen ermöglicht es Lehrern und Lernenden, ihre Kräfte an extremen Hitzetagen zu schonen. Doch was gilt für Arbeitnehmer in Bezug auf Sonderfreistellung bei Hitze? 

2025-08-14T13:09:00+02:00

Für den Schulbetrieb wird das so genannte "Hitzefrei" auf der Ebene der Bundesländer unterschiedlich geregelt. Während die Entscheidung über Hitzefrei in Bayern komplett den jeweiligen Schulleitungen überlassen wird, geben Schulgesetze in anderen Ländern konkrete Rahmen dafür an. So wird in NRW ein Hitzefrei ab einer Raumtemperatur über ab 27 Grad Celsius empfohlen.    

Das gilt für Arbeitnehmer bei Hitze 

Während Schüler bei Hitze also schon am Vormittag nach Hause geschickt werden können, bleibt Arbeitnehmern das in der Regel verwehrt. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei für Beschäftigte gibt es nicht. Dennoch müssen Arbeitgeber für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sorgen – und das gilt ausdrücklich auch für hohe Temperaturen am Arbeitsplatz.

Rechtsgrundlage ist das Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung. Ab einer Raumtemperatur von 26 °C sollen Arbeitgeber erste Maßnahmen ergreifen, etwa Ventilatoren aufzustellen oder die Arbeitszeiten operativ anzupassen. Steigt die Temperatur auf über 30 °C, sind geeignete Schutzmaßnahmen dann Pflicht. Dazu zählen beispielsweise das Bereitstellen von Getränken oder das Anpassen der Kleidungsvorschriften. Bei Temperaturen über 35 °C ist ein Büro ohne Kühlung oder Klimatisierung offiziell nicht mehr als Arbeitsraum geeignet. 

Vorsicht vor Eigeninitiative bei „gefühltem“ Hitzefrei 

Weder Schüler noch Arbeitnehmer dürfen bei Hitzebelastungen einfach so nach Hause gehen. Auch wenn es wahre Höllentage in überhitzen Büros oder auf glutheißen Baustellen geben kann, liegt es immer nur in der Verantwortung des Arbeitgebers, über eine Extra-Freistellung oder ein Hitze-Homeoffice zu entscheiden. Wer eigenmächtig seinen Arbeitsplatz verlässt, riskiert nicht nur eine Abmahnung, sondern kann durch das Vernachlässigen von Arbeitsaufgaben an anderer Stelle auch erheblichen Schaden verursachen.  

Kommunikation suchen – Rechte nutzen 

Das Gesetz bietet eine Reihe von Spielräumen, um die Belastung für Arbeitnehmer zu verringern. In vielen Unternehmen sind bei Hitze flexible Arbeitszeiten, Homeoffice oder zusätzliche Pausen möglich. Auch eine Verkürzung der Arbeitszeit lässt sich mit dem Arbeitgeber vereinbaren – oft reicht dafür eine offene Kommunikation. Wer gesundheitlich bei Hitze stark beeinträchtigt ist, kann sich auch ärztlich krankschreiben lassen.

Hitzefrei für Arbeitnehmer ist aber im Augenblick noch kein gesetzliches Recht, jedoch müssen Arbeitgeber handeln, wenn das Thermometer klettert. Wer die eigenen Rechte kennt und das Gespräch sucht, kann selbst im Hochsommer für erträglichere Bedingungen sorgen – und vielleicht sogar einen früheren Feierabend aushandeln.

 

 

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