Erweiterte Hautkrebs-Vorsorge als Zusatzleistung
Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre einen Anspruch auf ein kostenloses Hautkrebs-Screening. Beim einfachen Hautkrebs-Check untersucht der Facharzt mit dem bloßen Auge die Hautoberfläche, um verdächtige Melanome aufzuspüren, die sich zu einem pozenziellen Krebsherd entwickeln könnten. Bei Hautkrebs steigen die Behandlungserfolge mit der Frühzeitigkeit des Erkennens. Je eher also ein möglicher Krebsherd entdeckt wird, um so größer sind die Heilungschancen der Patienten.
Auflicht-Mikroskopie keine reguläre Kassenleistung
Die Hautärzte schlagen den Patienten in der Praxis oft eine zusätzliche Dermatoskopie-Untersuchung vor, die mit so genannten Auflicht-Mikroskopen durchgeführt wird und auch in die Tiefenschichten der Haut vordringt. Die Dermatoskopie gehört nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog und wird als IgeL – Leistung per Privatrezept abgerechnet.
Zusatzleistung Erweitertes Hautkrebsscreening
Trotz Versprechungen des GKV-Spitzenverbandes kam es bis heute noch nicht zu einer Neuverhandlung der Honorare mit den Hautärzten, so dass die Dermatoskopie nach wie vor privat bezahlt werden muss. Einige Krankenkassen bieten ihren Versicherten im Rahmen einer Zusatzleistung ein so genanntes „erweitertes Hautkrebsscreening“ an. Diese Satzungsleistung (Zusatzleistung) beinhaltet in vielen Fällen nicht nur erweiterte Altersgrenzen, sondern auch dermatoskopische Untersuchungen mit dem Auflicht-Mikroskop.
Welche Kassen eine erweiterte Hautkrebs - Vorsorge anbieten, finden Sie in der Testkategorie Hautkrebs-Screening

