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Privatarzt

Privatarzt

Ein Privatarzt ist ein niedergelassener oder in einer Privatklinik angestellter Arzt, der ohne vertragliche Bindung an die gesetzliche Krankenversicherung praktiziert. 

Wer sich als Patient von einem Privatarzt behandeln lässt, hat außer in medizinischen Notfällen keinen Anspruch auf Erstattung oder Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse.

Status und berufsrechtliche Situation

Privatärzte sind genau wie Vertragsärzte an das ärztliche Berufsrecht gebunden und sind Mitglied in der zuständigen Ärztekammer. Ihre Zulassung (Approbation) wird staatlich erteilt. Im Gegensatz zum Vertragsarzt ist der Privatarzt nicht an das Sozialgesetzbuch gebunden und darf nicht über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen.

Wie rechnet ein Privatarzt ab?

Der Patient, egal ob privat versichert oder gesetzlich, erhält nach einer privatärztlichen Behandlung immer eine Rechnung, die er privat zu begleichen hat. Je nach Tarif und Selbstbehalt bekommt ein privat versicherter Patient die Kosten anteilig oder vollständig von seiner Versicherung erstattet. Für Behandlungen beim Privatarzt gilt also immer das Kostenerstattungsprinzip.

Privatärztliche Behandlung als Kassenpatient

wird also unabhängig von den Körperschaften (Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA), gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen)) behandelt.
 

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