Digitalisierung

DiGA auf Rezept nehmen zu - schon 1,6 Millionen Verordnungen

veröffentlicht am von Redaktion krankenkasseninfo.de

Digitale gesundheitsanwendung (DiGA) auf Rezept Digitale gesundheitsanwendung (DiGA) auf Rezept(c) getty Images / tadamichi
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), die seit 2020 als „Apps auf Rezept“ von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet werden, gewinnen zunehmend an Bedeutung. Laut aktuellem Bericht zur Inanspruchnahme und Entwicklung der DiGA-Versorgung wurden im Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 31. Dezember 2025 rund 1,6 Millionen Anwendungen nach ärztlicher Verordnung oder Genehmigung durch Krankenkassen genutzt.

2026-04-09T15:20:00+02:00

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Insgesamt beliefen sich die Ausgaben der GKV seit Einführung auf etwa 400 Millionen Euro. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Inanspruchnahme um 63 Prozent, was zeigt, dass sich digitale Gesundheitsanwendungen zunehmend in der Versorgung etablieren.

Gleichzeitig sieht der GKV-Spitzenverband weiterhin erheblichen Handlungsbedarf, insbesondere bei der Nutzenbewertung und Preisgestaltung. Insgesamt wurden bislang 74 DiGA in das Verzeichnis aufgenommen, jedoch konnte weniger als jede fünfte Anwendung bereits bei Aufnahme einen nachgewiesenen Nutzen vorlegen. 16 DiGA wurden später wieder gestrichen, da ein Nutzen für die Versorgung nicht belegt werden konnte. Ende 2025 waren damit noch 58 Anwendungen im Leistungskatalog enthalten. Diese Entwicklung wirkt sich laut GKV-Spitzenverband negativ auf die Akzeptanz bei Ärztinnen, Ärzten sowie Patientinnen und Patienten aus.

Auch die Preisbildung gilt als problematisch. Hersteller können im ersten Jahr nach Aufnahme den Preis frei festlegen – unabhängig davon, ob ein Nutzen nachgewiesen wurde. Die Preise reichen von 119 Euro bis 2.077 Euro. Während die durchschnittlichen Herstellerpreise bis 2025 auf 544 Euro gestiegen sind, liegen nachträglich verhandelte Preise im Schnitt bei lediglich 227 Euro. Die freie Preisfestlegung führt damit häufig zu deutlich höheren Kosten. Zudem mussten die Krankenkassen seit 2020 rund 63 Millionen Euro vorfinanzieren; über 7 Millionen Euro entfielen auf DiGA ohne späteren Nutzennachweis.

Vor diesem Hintergrund wird eine politische Anpassung der Regelungen gefordert. Künftig sollen DiGA nur noch mit nachgewiesenem Nutzen aufgenommen werden, und verhandelte Vergütungsbeträge sollen bereits ab dem ersten Erstattungstag gelten.

 

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