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Sozialpolitik

Beitragsbemessungsgrenze steigt 2021 weiter an – Linkspartei für Abschaffung

Bis zu 1000 Euro an die Krankenkasse?
veröffentlicht am 09.11.2020 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Beitragsbemessungsgrenze 2021Beitragsbemessungsgrenze 2021(c) Steve Buissinne / Pixabay / CC0
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt zum kommenden Jahr erneut kräftig an. Die Bundesregierung beschloss die neuen Richtgrößen in der Sozialversicherung Mitte Oktober.

2020-11-09T14:29:00+00:00
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Demnach steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze auf monatlich 4.837,50 Euro. Arbeitnehmer die ein höheres Bruttogehalt haben, können in die Private Krankenversicherung wechseln. Aus diesem Wert ergibt sich aber auch ein neuer Höchstbeitrag für Versicherte in einer gesetzlichen Krankenkasse. Dieser liegt 2021 dann im Schnitt aller Krankenkassen bei 769,16 Euro.

GKV- und Pflegebeitrag maximal nun vierstellig möglich

Auch der maximale Pflegebeitrag steigt durch die Anhebung der Bemessungsgrenze auf 159,64 Euro. Zusammen ergibt das eine monatliche Abgaben an die Krankenkasse von sage und schreibe 928,80 Euro. Sollte der Zusatzbeitrag in der GKV höher als der Durchschnittswert von 1,3 % liegen, sind noch höhere Sozialabgaben von Versicherten an die Krankenkasse von bis zu 1000 Euro möglich.

LINKE forderte Abschaffung

Die Linksfraktion im Bundestag ist unterdessen mit einem Antrag zur Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze im Bundestag gescheitert. Mit der Beitragsbemessungsgrenze werde das Solidarprinzip auf kleine und mittlere Einkommen begrenzt, hieß es in einem Antrag der Fraktion. Durch eine Abschaffung könnte würde der Beitragssatz insgesamt sinken, argumentierte die Partei. Zunächst sollte dazu die Beitragsbemessungsgrenze auf 15.000 Euro erhöht werden, um so gut wie alle Einkommen zu erfassen, um sie dann in einem weiteren Schritt später ganz abuschaffen. Der Antrag stieß mehrheitlich auf Ablehnung.

Jährlicher Anstieg

Die Beitragsbemessungsgrenze und andere Rechengrößen orientieren sich an der Einkommensentwicklung der Bevölkerung und werden jährlich angepasst. In den vergangenen Jahren sind sie konjunkturbedingt stärker gestiegen als in vergangenen Jahrzehnten.

Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze(c) Krankenkasseninfo.de

 

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  • Rechengrößen in der Sozialversicherung
    In der Sozialversicherung gelten jährlich neu festgesetzte Rechengrößen wie die Beitragsbemessungsrenze oder die Versicherungspflichtgrenze. Diese maßgeblichen Werte beinhalten alle relevanten Verdienstgrenzen bzw. Beitragssätze und sind nicht nur für Arbeitgeber oder Lohnbüros wichtig.

 

 

 

 

 

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