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SV-Abgaben

Beitragsbemessungsgrenze soll 2020 steigen – Gutverdiener zahlen für Krankenversicherung über 700 Euro

Ministerium legt vorläufige Zahlen für das kommende Jahr vor
veröffentlicht am 11.09.2019 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Die SV-Rechengrößen Beitragsbemessungsgrenze und JAEG steigen 2020Die SV-Rechengrößen Beitragsbemessungsgrenze und JAEG steigen 2020(c) Timo Klostermeier / pixelio.de
Das Bundesarbeitsministerium hat die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung für 2020 vorgeschlagen. Sowohl die Beitragsbemessungsgrenze als auch die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) werden aller Voraussicht nach weiter ansteigen. Laut Referentenentwurf beträgt der vorläufige Wert für die Beitragsbemessungsgrenze im kommenden Kalenderjahr 4.687,50 Euro pro Monat oder 56.250 Euro im Jahr.

2019-09-11T12:09:00+00:00
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Der durchschnittliche monatliche Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung würde dadurch auf 726,56 Euro steigen. Nimmt man anstelle des durchschnittlichen den derzeit höchsten gezahlten Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent zur Grundlage und rechnet die Pflegeversicherung hinzu, ist ab 2020 erstmals ein Beitrag von mehr als 900 Euro im Monat von gesetzlich Versicherten an die Krankenkasse abzuführen.

Mit Wechsel bis zu 1000 Euro jährlich sparen

Wer zu den Besserverdienenden zählt und solch hohe Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung zu erwarten hat, kann um so mehr durch einen Krankenkassenwechsel sparen. Im Jahr 2020 wird, sollten die neuen Größen bestätigt werden, die maximale Ersparnis beim Krankenkassenbeitrag zwischen teuerster und günstigster Kasse erstmals mehr als 1000 Euro pro Jahr betragen können.*

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Auch Verdienstgrenze für Wechsel in PKV steigt

Auch die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) soll nach dem vorliegenden Entwurf weiter ansteigen. Ab dem kommenden Jahr müssen Arbeitnehmer 12 Monate lang mehr als 5215,50 Euro brutto verdienen, um in die PKV wechseln zu können.

Grund für die neuerliche Erhöhung ist die weiterhin anhaltende ansteigende Einkommensentwicklung bei den Bruttoverdiensten der Arbeitnehmer. Diese sind im Jahr 2018 um weitere 3 Prozent angestiegen. Die Bundesregierung muss dem Referentenentwurf des Ministeriums noch zustimmen, damit die neuen Rechengrößen für 2020 in Kraft treten können.

 

* Beispiel für Sparpotenzial durch Kassenwechsel 2020 (Brandenburg)  
höchster Beitragssatz einer gesetzlichen Krankenkasse (Stand 2019) 17,1 %
monatl. Beitrag teuerste Kasse (selbstständig, freiwillig versichert, Verdienst: 5.000 EUR) 801,56 EUR
( jährlich:  9618,75 EUR )
niedrigster Beitragssatz einer gesetzlichen Krankenkasse (Stand 2019) 14,99 %
monatl. Beitrag günstigste Kasse (selbstständig, freiwillig versichert, Verdienst: 5.000 EUR) 702,66 EUR
( jährlich:  8431,92 EUR )
jährliche Ersparnis durch Wechsel für Beispielversicherten 1186,83 EUR



 

 

 

 

 

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