Vaterschaftsurlaub per Familienstartzeit: Fragezeichen statt neuer Gesetze
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Die Geburt eines Kindes stellt auch das gesamte Berufs- und Familienleben auf den Kopf. Für viele Väter beginnt damit eine Phase, in der Verantwortung zwischen Job, Partnerschaft und Care-Arbeit neu verteilt wird. Um Familien zu stärken, sollte das Familienstartzeitgesetz auch dem zweiten Elternteil eine bezahlte Freistellung direkt nach der Geburt ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bereits seit 2023 vor, wurde aber bislang weder im Parlament beraten, geschweige denn verabschiedet. Ursprünglich war von der Ampel-Koalition avisiert gewesen, die Regelung bereits im Jahr 2024 einzuführen. Dieser Termin wurde seitdem mehrfach verschoben. Aktuell ist von einer möglichen Einführung des Elternstartzeitgesetzes im Jahr 2026 die Rede – wobei auch dieser Zeitpunkt unsicher bleibt.
Bis zur tatsächlichen Umsetzung gelten also weiterhin die bestehenden Regelungen für Väter:
• Väter können eine Elternzeit beantragen
• Das Elterngeld finanziert eine berufliche Auszeit für Väter
• Sonderurlaub ist freiwillig möglich (ohne gesetzlichen Anspruch)
Politische Hürden für das Elternstartzeitgesetz
Für die Umsetzung der Elternstartzeit fehlt es seit Jahren an einem politischen Konsens. Im September 2023 veröffentlichte das Familienministerium den sogenannten Väterreport. In diesem Zusammenhang kündigte die damalige grüne Familienministerin Lisa Paus an zehn Tage bezahlte Freistellung für Väter im Rahmen des neuen Gesetzes einführen zu wollen. Doch innerhalb der Ampel-Koalition gab es von Seiten der mitregierenden FDP erheblichen Widerstand und beriefen sich dabei unter anderem auf die Schuldenbremse. Aber auch die Union äußerte Bedenken und hatte dabei kleinere und mittlere Unternehmen im Blick. Berechnungen des Fraunhofer-Institutes aber zeigten, dass die tatsächlichen Kosten möglicherweise geringer ausfallen als von den Bedenkenträgern befürchtet. So kommt eine Modellrechnung zu dem Ergebnis, dass die finanziellen Auswirkungen für Unternehmen überschaubar sein könnten. Für einen gesamten Betrieb mit 100 Mitarbeitenden würden demnach lediglich rund 208 Euro an Mehrkosten entstehen.
Vaterschaftsurlaub in Deutschland - aktueller Stand
Im Januar 2026 zeigt sich ein klares Bild: Die Elternstartzeit ist weiterhin nicht gesetzlich verankert. Das ursprünglich geplante Gesetz findet sich nicht einmal mehr im Koalitionsvertrag wieder. Die Elternstartzeit ist allerdings eine politische EU-Vorgabe. So verpflichtet EU-Richtlinie 2019/1158 alle Mitgliedstaaten dazu, eine bezahlte Freistellung für das zweite Elternteil einzuführen. Deutschland hat diese Vorgabe bislang nicht umgesetzt. Statt dessen argumentiert die Bundesregierung, dass das bestehende System aus Elternzeit und Elterngeld die Anforderungen bereits erfülle. Deutschland hat daher eine Ausnahmeregelung mit der EU vereinbart. Dennoch läuft ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus dem Jahr 2025 bringt zumindest für Bundesbeamte eine neue Perspektive. Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen direkt auf EU-Recht berufen und eine entsprechende Freistellung einfordern. Für die Mehrheit der Arbeitnehmerschaft bleibt diese Möglichkeit jedoch unzugänglich.
Vaterschaftsurlaub in Schweden und Norwegengeneriert mit GPT 5-2
Vaterschaftsurlaub in anderen EU-Ländern
Ein Blick über die deutschen Grenzen hinaus zeigt, dass die Elternstartzeit in vielen europäischen Ländern längst Realität ist. Laut einer OECD-Studie zählen Luxemburg, Portugal und Spanien dabei zu den Vorreitern. Besonders Spanien hat in den vergangenen Jahren eine bemerkenswerte Entwicklung durchlaufen. Seit 2021 haben Väter dort Anspruch auf 16 Wochen vollbezahlten Vaterschaftsurlaub – gleichgestellt mit Müttern. Ein entscheidender Mechanismus dabei ist, dass diese Zeit verfällt, wenn sie nicht genutzt wird. Ziel ist es, Väter aktiv in die Betreuung einzubinden. In Schweden können sich beide Elternteile gemeinsam 480 Tage Elternzeit nehmen, die zu einem großen Teil vergütet wird. Ein erheblicher Anteil dieser Zeit kann flexibel aufgeteilt werden, während ein Teil speziell für Väter reserviert ist. Norwegen verfolgt ein ähnliches Modell und stellt sicher, dass ein fester Anteil der Elternzeit ausschließlich Vätern zusteht. Diese internationalen Beispiele zeigen, dass eine stärkere Einbindung von Vätern politisch gewollt und praktisch umsetzbar ist.
Welche Möglichkeiten bietet die Elternzeit?
Während Mütter durch den Mutterschutz abgesichert sind, haben Väter keinen vergleichbaren Anspruch. Eine Ausnahme stellen Beschäftigte mit Tarifvertrag dar. Für sie besteht die Möglichkeit einer kurzfristigen Freistellung von ein bis drei Tagen, abhängig vom jeweiligen Tarifvertrag. Durch Elternzeit gepaart mit Elterngeld können Väter in Deutschland finanziell abgesichert die erste Zeit nach der Geburt mitgestalten. Elternzeit ist grundsätzlich unbezahlt, kann jedoch durch staatliches Elterngeld ergänzt werden. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, egal ob als Paar oder alleinerziehend:
• mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben,
• Betreuungsaufgaben erfüllen
• maximal 30 Stunden im Monat arbeiten
Elternzeit kann bis zu drei Jahre pro Kind in Anspruch genommen werden. Ein Teil davon kann auch später, etwa zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes, genutzt werden. Dadurch können Eltern die Betreuung flexibel gestalten. Während der Elternzeit besteht zudem ein besonderer Kündigungsschutz. Nach ihrer Rückkehr haben Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf ihren bisherigen Arbeitsplatz.
Das Elterngeld teilen?
Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, ist dabei allerdings an eine Einkommensgrenze gebunden. Diese Grenze ist wiederum abhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Zu den Modellen des Elterngeldes gehören:
• Basiselterngeld
• Elterngeld Plus
• Partnerschaftsbonus
Das Elterngeld kann flexibel zwischen den Eltern auf bis zu 14 Monate aufgeteilt werden. Elterngeld steht somit auch Vätern zu, solange sie in einem Haushalt mit dem Kind leben. Die Höhe richtet sich nach dem vorherigen Nettoeinkommen und liegt zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich.
Welche Möglichkeiten bestehen neben dem Elterngeld?
Mit dem Elterngeld Plus kann man die Bezugsdauer auf 36 Monate verlängern und mit Teilzeitarbeit kombinieren. Der Partnerschaftsbonus bietet zusätzliche Anreize, wenn beide Elternteile gleichzeitig in Teilzeit arbeiten. Voraussetzung ist, dass bestimmte Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden. Diese Modelle ermöglichen eine flexible Gestaltung der Familienzeit, ersetzen jedoch nicht die unmittelbare Unterstützung nach der Geburt. Genau hier zeigt sich erneut die Bedeutung der Elternstartzeit.
Krankenversicherung während Elternzeit
Auch die Frage der Krankenversicherung spielt während der Elternzeit eine wichtige Rolle. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Versicherungsstatus. Gesetzlich Pflichtversicherte bleiben während der Elternzeit in der Regel beitragsfrei versichert, solange sie kein Einkommen erzielen. Bei Teilzeitarbeit werden Beiträge entsprechend des Einkommens berechnet. Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen hingegen weiterhin Beiträge zahlen, sofern keine Familienversicherung möglich ist. Diese Unterschiede machen deutlich, dass die finanzielle Planung während der Elternzeit sorgfältig erfolgen sollte. Insgesamt zeigt sich: Die bestehenden Regelungen bieten zwar zahlreiche Möglichkeiten, ersetzen jedoch nicht die klare, unkomplizierte Lösung, die mit der Elternstartzeit angestrebt wird.
