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Familie & Nachwuchs

Elternzeit beantragen: So gehts

veröffentlicht am 27.07.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Elternzeit richtig beantragen Elternzeit richtig beantragen(c) getty Images / Three Spots
Sowohl Mütter als auch Väter haben pro Kind einen gesetzlichen Anspruch auf eine maximal dreijährige Elternzeit. Für diesen Lebensabschnitt werden sie vom Arbeitsplatz unentgeltlich freigestellt und haben das Recht, anschließend an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Wo, wann und wie kann man eine Elternzeit beantragen?

2022-07-27T16:55:00+00:00
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Anspruch und Voraussetzungen für Elternzeit

Prinzipiell haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf eine Elternzeit, also auch Azubis oder Beschäftigte mit einem Minijob. Die Arbeitgeber sind angehalten, ihren Mitarbeitern die beantragte Elternzeit zu genehmigen und diese entsprechend freizustellen, damit diese sich ohne Arbeitsbelastung ihrem Kind widmen können. Wird der Antrag innerhalb der ersten zwei Lebensjahre des Kindes gestellt, bedarf er keinerlei Zustimmung des Arbeitgebers. Ab dem dritten Geburtstag können Anträge aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden. Diese Ansprüche gelten nicht nur für leibliche Kinder, sondern in gleichem Umfang auch für Adoptivkinder sowie unter bestimmten Umständen sogar für Enkelkinder.

Dieses Recht gilt für beide Elternteile und kann auch gleichzeitig parallel in Anspruch genommen werden. Auch der konkrete Zeitraum sowie der Modus der Elternzeit kann innerhalb der ersten acht Lebensjahre des Kindes frei gewählt werden. Ebenfalls möglich ist eine abschnittweise Inanspruchnahme, wobei für eine Aufteilung in mehr als drei Abschnitte der Arbeitgeber zustimmen muss. Weiterhin müssen sich Arbeitnehmer verbindlich festlegen, wie sie ihre Elternzeit einteilen möchten, damit die Arbeitgeber Planungssicherheit haben.      

Wichtigste Voraussetzung für den gesetzlichen Anspruch ist, dass man als Antragsteller selbst in einer häuslichen Gemeinschaft mit dem Kind lebt. Maßgeblich für alle Regelungen und Ansprüche ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Elternzeit wann und wie beantragen?

Die wichtigste Regel: Ein Antrag auf Elternzeit ist immer schriftlich und eigenhändig unterschrieben beim Arbeitgeber einzureichen. Elektronische Anträge in Form von Faxzusendung oder E-Mail sind per Gesetz ausgeschlossen und werden nicht berücksichtigt.

Für den genauen Antragstext gibt es keine einheitlichen Vorgaben. Musteranträge mit dem Wortlaut für verschiedene Fallkonstellationen können bei Sozialverbänden wie profamilia, spezialisierten Kanzleien oder Landesbehörden heruntergeladen werden.

Die Fristen der Antragstellung sind abhängig vom Lebensalter des Kindes: Soll der Antrag innerhalb der ersten zwei Lebensjahre geltend gemacht werden, muss ihn der Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vorab auf dem Tisch liegen haben. Soll die Elternzeit nach dem vierten Geburtstag des Kindes genommen werden, genügt eine Antragsfrist von 13 Wochen. Können die Fristen nicht gewahrt werden, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit entsprechend.  

Elterngeld für die Elternzeit

Zur finanziellen Absicherung während der Elternzeit kann das Elterngeld als staatliche Sozialleistung beantragt werden. Zuständig für die Anträge auf Elterngeld sind entsprechende Elterngeldstellen in den Kommunen. Die Antragsformulare für Elterngeld können auf dem Familienportal der Bundesregierung heruntergeladen werden. 

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